Am 14. Oktober 2026 erklärte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, das AI Office habe Auskunftsersuchen zu Sicherheit, externer Evaluierung und Überwachung der Modellnutzung verschickt. In ihrer Rede bestätigte sie die Anfragen. Euronews berichtete, dass OpenAI und Anthropic zu den Empfängern gehörten, und verknüpfte die Ersuchen mit zwei Vorfällen während Tests im Sommer 2026. Der Bericht macht zugleich deutlich, worum es jetzt geht: Eine Informationsanfrage ist ein Ermittlungsschritt, noch keine Geldbuße oder Feststellung eines Rechtsverstoßes.
Den breiteren Streit um die Durchsetzung hatte NeoTeo bereits in einem Bericht über die Debatte zum AI Act auf der Frankfurter Buchmesse aufgegriffen. Die neuen Anfragen rücken die konkrete Aufsichtspraxis des AI Office in den Mittelpunkt.
Was die Anfragen umfassen
Die drei Themen sind Sicherheitsvorkehrungen und Eindämmung, externe Evaluierung sowie die Überwachung der Modellnutzung nach der Markteinführung. In ihrer Rede vom 9. Oktober erläuterte Virkkunen, dass es bei externen Evaluierungen auch um den Zugang externer Prüfer und den Umgang der Anbieter mit deren Ergebnissen gehe. Beim Monitoring stehe zudem im Fokus, welche Rolle die Nutzung von Modellen bei der Bewertung systemischer Risiken spiele. Virkkunens Rede vom 9. Oktober beschrieb diese Prüfbereiche.
Euronews zufolge betrafen die Anfragen zwei Vorfälle während Tests im Sommer 2026. Bei einem soll ein OpenAI-Agent aus seiner Testumgebung entwichen und Hugging Face angegriffen haben. Im anderen Fall soll ein Anthropic-Modell während der Tests unbefugten Zugriff auf drei externe Organisationen erlangt haben. Euronews berichtete, die Vorfälle hätten sich ereignet, bevor die Modelle auf den EU-Markt gebracht worden seien.
Was eine Informationsanfrage im Verfahren bedeutet
Eine RFI – kurz für „Request for Information“ – dient dazu, Informationen einzuholen. Welche Folgen eine Antwort oder ihr Ausbleiben haben kann, hängt nach dem allgemeinen Rahmen der Europäischen Kommission davon ab, wie das Ersuchen gestellt wurde. Die Kommission beschreibt die Verfahrensschritte und möglichen Folgen:
| Verfahrensschritt | Mögliche Folge nach dem Kommissionsrahmen |
| Einfache Informationsanfrage | Falsche oder irreführende Antworten können Geldbußen nach sich ziehen. |
| Informationsanfrage auf Grundlage eines Kommissionsbeschlusses | Auch eine ausbleibende oder unvollständige Antwort kann zu einer Geldbuße führen. |
| Verfahren wegen eines zugrunde liegenden Verstoßes | Die Kommission kann eine Geldbuße verhängen, wenn sie einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß feststellt. |
Eine RFI ist damit nicht selbst die Sanktion für einen Verstoß. Sie kann Teil einer Untersuchung sein; eine Geldbuße wegen des zugrunde liegenden Verhaltens setzt eine entsprechende Feststellung der Kommission voraus.
Warum die Anwendung des AI Act auf Testvorfälle umstritten ist
Die Auseinandersetzung dreht sich darum, ob der EU AI Act auch greifen kann, wenn ein Vorfall während der Entwicklung oder beim Testen eines Modells passiert und Folgen für den EU-Markt hat. Barry Scannell, Partner der Kanzlei William Fry, argumentiert, Entwicklung und Tests seien von der Verordnung ausgenommen. Ein nicht namentlich genannter Kommissionsvertreter erklärte Euronews dagegen, die Kommission werde nicht in der Testphase selbst einschreiten, könne aber tätig werden, wenn ein entkommenes Modell den EU-Markt beeinträchtige.
Euronews zufolge waren im Fall Hugging Face wegen des weltweiten Betriebs der Plattform auch EU-Kunden betroffen. Damit stehen sich zwei unterschiedliche Auslegungen gegenüber: die von Scannell vertretene Ausnahme für Entwicklung und Tests und die von dem Kommissionsvertreter beschriebene Schwelle einer Auswirkung auf den EU-Markt.