Sony Music Publishing, Warner Chappell Music und weitere Musikverlage haben Anthropic in den USA verklagt. Sie behaupten, das Unternehmen habe Zehntausende geschützte Musikwerke – darunter Liedtexte – beschafft und für die Entwicklung von Claude genutzt. Die Klage ist nicht entschieden: Die Vorwürfe sind keine gerichtlichen Feststellungen.

Die Klage in Kürze

Im Mittelpunkt stehen Anthropic PBC, CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann. Die Klage vor dem U.S. District Court for the Northern District of California beschreibt nach Darstellung der Musikverlage mehrere miteinander verbundene Vorwürfe: geschützte Werke seien beschafft, in der Modellentwicklung verarbeitet und möglicherweise in Antworten von Claude reproduziert worden. Zusätzlich geht es um Informationen zur Rechteverwaltung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Die Verlage fordern bis zu 150.000 US-Dollar pro angeblich verletztem Werk sowie bis zu 25.000 US-Dollar pro behauptetem Verstoß gegen Vorgaben zu Urheberrechtsverwaltungsinformationen. Das sind beantragte gesetzliche Höchstbeträge – kein Urteil und keine Summe, die Anthropic bereits zahlen müsste.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht einfach: „Hat ein KI-Modell urheberrechtlich geschützte Inhalte gesehen?“ Juristisch müssen mehrere Schritte getrennt werden: Wie wurden die Inhalte beschafft? Wie wurden sie für Training oder andere Entwicklungsprozesse verwendet? Hat Claude geschützte Ausdrucksformen ausgegeben? Und welche dieser Handlungen erfüllen nach US-Recht tatsächlich die Voraussetzungen einer Urheberrechtsverletzung?

Warum die Herkunft der Daten entscheidend ist

Sony und Warner verklagen Anthropic wegen Musik-Urheberrecht

Die Klage stellt die mutmaßliche Beschaffung der Daten neben die ebenfalls umstrittene Nutzung in der Modellentwicklung. Das ist mehr als Wortklauberei. Ein Werk kann auf unterschiedliche Weise in eine KI-Entwicklung gelangen, und jeder Weg wirft eigene rechtliche Fragen auf.

Die Musikverlage behaupten, Anthropic habe unter anderem BitTorrent, sogenannte Piratenbibliotheken, Webseiten mit Liedtexten und weitere Datensätze genutzt oder verarbeitet. Außerdem beschreiben sie einen indirekten Weg: Material aus umstrittenen Quellen könne zunächst ein nicht kommerzielles Modell beeinflusst haben und anschließend über synthetische Daten oder Rückmeldungen in die Entwicklung eines kommerziellen Claude-Modells eingeflossen sein.

Das bedeutet nicht automatisch, dass Anthropic für jede dieser Behauptungen haftet. Auch die Frage, ob das Training generativer KI mit rechtmäßig erworbenen Werken als transformative Nutzung zulässig sein kann, ist von der mutmaßlich unrechtmäßigen Beschaffung solcher Werke zu unterscheiden. Eine Entscheidung in diesem Musikverfahren liegt dazu nicht vor.

Was die Verlage Anthropic konkret vorwerfen

Nach dem Vorbringen der Kläger umfasst die Klage vier miteinander verbundene Anspruchsbereiche. Dazu gehören direkte und mittelbare Urheberrechtsverletzungen, die mutmaßliche Vervielfältigung und Nutzung der Werke in Verbindung mit Modellen sowie der Umgang mit Informationen zur Rechteverwaltung.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Antworten des Modells. Die Verlage behaupten, Claude könne Liedtexte wörtlich oder nahezu wörtlich wiedergeben und abgeleitete Texte im Stil bestimmter Songwriter erzeugen. Ob solche Ausgaben tatsächlich aus geschützten Trainingswerken stammen und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen, ist in diesem Verfahren nicht geklärt. Die konkreten Liedtexte werden hier nicht wiedergegeben.

Auch die Frage nach dem Motiv bleibt offen. Aus der Klage lässt sich nicht verlässlich ableiten, warum Anthropic auf bestimmte Quellen zurückgegriffen haben soll, obwohl Liedtexte auch über andere Wege erreichbar sein können. Entscheidend wird vielmehr sein, welche Beschaffungs- und Entwicklungsprozesse sich nachweisen lassen.

Welche Belege eine Rolle spielen könnten

Die im Zusammenhang mit der Klage beschriebenen Beweiswege betreffen unter anderem:

  • Torrent-Daten und interne Nachrichten,
  • Metadaten zu Büchern, die Liedtexte oder Noten enthalten sollen,
  • Informationen über Datensätze und deren Verarbeitung,
  • die Frage, ob geschützte Texte in Claude-Ausgaben auftauchen.

Das sind mögliche Beweisrichtungen der Kläger, keine gerichtlichen Ergebnisse. Besonders kompliziert ist die behauptete indirekte Verbindung über synthetische Daten und Modell-Feedback: Selbst wenn ein früheres Modell Material aus einer umstrittenen Quelle verarbeitet hätte, müsste zusätzlich geklärt werden, wie dieser Einfluss in ein kommerzielles Claude-Modell gelangte und welche Handlung rechtlich relevant ist.

Damit verschiebt sich der Streit von der groben Frage „Wurde KI mit geschützten Werken trainiert?“ zu einer Kette einzelner Fragen: Beschaffung, Vervielfältigung, Training, Ausgabe und Haftung. Genau diese Trennung ist der wichtigste Schlüssel zum Fall.

Andere Anthropic-Verfahren sind nicht derselbe Fall

Anthropic ist außerdem mit weiteren urheberrechtlichen Verfahren konfrontiert. Ihre Zahlen dürfen jedoch nicht zusammengerechnet werden, weil sie andere Kläger, Werke und Vorwürfe betreffen.

VerfahrenGemeldeter UmfangGemeldete Forderung
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music gegen AnthropicZehntausende musikalische Werke laut KlageBis zu 150.000 US-Dollar pro Werk sowie bis zu 25.000 US-Dollar pro behauptetem Verstoß gegen Rechteverwaltungsinformationen
Concord Music Group, Universal Music Publishing Group und ABKCO gegen AnthropicMehr als 20.000 WerkeMehr als 3 Milliarden US-Dollar gefordert

Der zweite Eintrag beschreibt ein separates Musikverfahren. Er ist weder ein Ergebnis der Sony-Warner-Klage noch ein Beleg dafür, dass Anthropic in beiden Fällen haftet. Auch ein separates Verfahren zu Büchern gehört nicht in dieselbe Rechnung: Andere Werke und andere Beschaffungs- oder Trainingsvorwürfe ergeben nicht automatisch dieselbe rechtliche Bewertung.

Was jetzt entscheidend ist

Der Ausgang der Sony-Warner-Klage hängt davon ab, welche konkreten Handlungen die Kläger belegen können und wie ein Gericht die Verbindung zwischen Datenbeschaffung, Modellentwicklung und Ausgaben bewertet. Ebenso wichtig ist die Abgrenzung zwischen einem geschützten Werk, dessen bloße Verarbeitung behauptet wird, und einer Ausgabe, die geschützte Ausdrucksformen tatsächlich reproduziert.

Für Nutzer von Claude ändert die Klage zunächst nichts an der Frage, ob Anthropic in diesem Verfahren haftet. Sie zeigt aber, warum die Herkunft von Trainingsdaten für KI-Unternehmen längst kein internes Detail mehr ist. Sobald Datensätze, Zwischenmodelle und Ausgaben miteinander verknüpft werden, kann die rechtliche Bewertung an mehreren Stellen ansetzen.

Unterm Strich: Sony Music Publishing und Warner Chappell Music legen einen weitreichenden Vorwurf gegen Anthropic vor – von der mutmaßlichen Beschaffung geschützter Werke bis zu angeblich problematischen Claude-Ausgaben. Die beantragten Millionenbeträge sind keine Strafe, und der Fall liefert bislang kein gerichtliches Urteil darüber, ob Anthropic tatsächlich für die behaupteten Vorgänge haftet.