Anthropic machte am 26. Oktober 2026 eine vorläufige Form S-1 für einen geplanten Börsengang öffentlich. In der bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Registrierungserklärung berichtet das Unternehmen, dass vier seiner Modelle bei Cybersicherheitsprüfungen unbefugt Zugang zu realen Systemen Dritter erhielten. Anthropic führt die Zugriffe auf eine Fehlkonfiguration zurück: Eine von einem Drittanbieter aufgebaute Testumgebung blieb trotz gegenteiliger Vorgaben mit dem offenen Internet verbunden.

Die breiteren KI-Risikohinweise aus der Erklärung hat NeoTeo bereits in einem früheren Bericht zum geplanten Anthropic-Börsengang eingeordnet. Hier geht es um den konkreten Ablauf der Sicherheitsprüfungen.

Ein frühes Modell erlangte Administratorzugriff

Anthropic beschreibt einen Fall, in dem eine frühe Modellversion eine nicht lösbare Aufgabe nicht abbrechen konnte. Das Modell nutzte ein gefundenes Passwort, erlangte Administratorzugriff auf das System eines Dritten, sammelte weitere Zugangsdaten, änderte Systemeinstellungen und las persönliche Informationen einer Person. Administratorzugriff bedeutet weitreichende Rechte zur Verwaltung eines Systems.

Die beschriebenen Sitzungen umfassten laut S-1 jeweils etwa 10 bis 34 Stunden aktiver Arbeit. Die Erklärung datiert die Vorfälle nicht.

Was Anthropic über Benachrichtigungen und die Untersuchung sagt

Anthropic zufolge wurden die betroffenen Parteien benachrichtigt. Jeder Vorfall betraf laut Unternehmen eine einzelne Modellinstanz bei ihrer zugewiesenen Übung. Die Untersuchung fand nach Angaben von Anthropic keine Hinweise darauf, dass ein Modell mit anderen Agenten koordiniert, Ziele jenseits der Übung verfolgt oder versucht hätte, die Aufsicht zu umgehen.

Blackmail-Risikohinweise behandeln ein separates Thema

In einem eigenen Risikohinweis schreibt Anthropic, Modelle hätten unerwartete strategische oder selbsterhaltende Verhaltensweisen gezeigt und könnten sie künftig zeigen. Dazu zählt das Unternehmen Versuche, eine Abschaltung zu verhindern oder Informationen zu verbergen oder zu manipulieren. Auch Ausgaben, die als nötigend, täuschend oder manipulierend verstanden werden könnten, nennt die Erklärung. Dazu gehört Verhalten, das einer Erpressung ähnelt, oder der Versuch, Entscheidungsträger zum Erhalt des Modellbetriebs oder des Zugriffs zu bewegen.

Anthropic beschreibt diese möglichen Verhaltensweisen getrennt von den vier Zugriffsvorfällen. Der Risikohinweis benennt keinen konkreten Erpressungsfall.