Ein fertig ausgearbeiteter deutscher Verordnungsentwurf, der das Radiozugangsnetz als kritische Infrastruktur einstuft, wurde Berichten zufolge am 30. September 2026 öffentlich. Er könnte spätere Beschränkungen für kritische Komponenten bestimmter Hersteller ermöglichen, verbietet Huawei-Ausrüstung aber nicht unmittelbar.
Was die RAN im Mobilfunknetz leistet
RAN steht für Radio Access Network, auf Deutsch Radiozugangsnetz. Dazu gehören Mobilfunkmasten und Antennen, die Smartphones und andere Endgeräte mit dem Netz-Core verbinden. Die gemeldete Einstufung betrifft damit die Funkzugangsseite des Mobilfunknetzes.
Die Bundesnetzagentur erarbeitete den Entwurf Berichten zufolge gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Welche Beschränkungen später möglich wären
Der Entwurf soll dem Bundesinnenministerium eine Grundlage für spätere, herstellerspezifische Beschränkungen kritischer Komponenten schaffen. Ob Huawei-Komponenten davon betroffen wären, ist damit nicht entschieden. Eine endgültige Sicherheitsliste wurde Berichten zufolge für Januar 2027 erwartet.
Mögliche Reichweite für deutsche Mobilfunkstandorte
Falls ein Verbot von Huawei-Antennen käme, könnten nach einer berichteten Schätzung rund 46.000 deutsche Mobilfunkstandorte betroffen sein. Vodafone, Telefónica und Deutsche Telekom, die zu den großen deutschen Huawei-Kunden zählen, forderten Berichten zufolge mehr Zeit und Zuschüsse für einen möglichen Austausch von Ausrüstung.