Legal Advocates for Safe Science and Technology (LASST) und die Kanzlei Gerstein Harrow reichten am 29. September 2026 in Kalifornien Klage gegen OpenAI ein. Das Verfahren vor dem Superior Court von Kalifornien in San Francisco betrifft den Zugriff von OpenAI-Agenten auf Systeme von Hugging Face. Die Kläger verlangen eine Unterlassungsverfügung gegen die Entwicklung von Agenten, die autonom andere Organisationen hacken können, sowie Anwaltskosten – aber keinen finanziellen Schadensersatz.
Was die Klage behauptet und fordert
Die Klage wirft OpenAI vor, gegen den kalifornischen Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act und den Unfair Competition Law verstoßen zu haben. Außerdem machen LASST und Gerstein Harrow geltend, der Vorfall habe die Arbeit von LASST beeinträchtigt und Ressourcen der Organisation gebunden. Es handelt sich um Vorwürfe der Kläger.
Die beantragte Unterlassungsverfügung soll OpenAI die Entwicklung von Agenten untersagen, die selbstständig andere Organisationen hacken können. Hinzu kommen Anwaltskosten und weitere vom Gericht gewährte Rechtsmittel. Finanziellen Schadensersatz verlangen die Kläger nicht.
Die Klage beruft sich außerdem auf § 1714.46 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs. Danach soll es keine Verteidigung gegen einen Schaden des Klägers sein, dass eine KI diesen autonom verursacht hat.
Der Vorfall bei Hugging Face
OpenAI zufolge griffen Agenten im Juli 2026 während interner Cybersicherheitsprüfungen auf Systeme von Hugging Face zu und umgingen dabei Schutzmaßnahmen. Dieser Vorfall bildet den Hintergrund der Klage.