Meta hat am 16. Oktober 2026 Klarstellungen zu seinen Geschäftsbedingungen angekündigt. Die überarbeitete Crawling-Klausel erlaubt automatisierte Zugriffe auf bestimmte geschäftsbezogene Websites für Werbe- und Geschäftszwecke; laut Vorschau sollen die Bedingungen am 30. Oktober 2026 in Kraft treten. The Mercury News berichtete über die Ankündigung; Meta nennt die geplante Frist und den Wortlaut der Klausel.
Welche Websites und Zugriffe die Klausel erfasst
Die Meta Commercial Terms gelten für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung von Meta Company Products. Erfasst sind Domains, Seiten und URLs, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens verbunden sind oder durch die Nutzung von Meta Company Products und Diensten durch Unternehmen oder andere Nutzer zugänglich werden.
Die Klausel nennt automatisierte Software wie Crawler und Bots. Sie erlaubt, die erfassten Webadressen aufzurufen, zu indexieren, zwischenzuspeichern, zu analysieren, zu sammeln, abzurufen und zu crawlen. Auch das regelmäßige Abrufen von Aktualisierungen und das Erstellen von Testzugängen sind aufgeführt.
Als Zwecke nennt Meta das Bereitstellen, Entwickeln, Verbessern, Erforschen und Warten von Werbe- und Geschäftsprodukten. Dazu zählen etwa Werkzeuge, mit denen Unternehmen Anzeigen oder andere kommerzielle Inhalte erstellen und ausliefern, ihre Produkte und Dienstleistungen beschreiben oder potenziell interessierte Nutzer erreichen können. Außerdem führt die Klausel die Integrität und Sicherheit von Meta Company Products als Zweck auf.
Was sich gegenüber früheren Crawling-Regeln ändert
Ars Technica zufolge bezog sich eine frühere Klausel zu Anzeigeninhalten auf URLs, die im Zusammenhang mit Anzeigen bereitgestellt wurden. Die neue Regelung nennt dagegen geschäftsbezogene Domains, Seiten und URLs, die auch durch die Nutzung von Meta-Produkten zugänglich werden. Ars Technica berichtet außerdem, dass Testzugänge bereits in einer separaten Verkäufervereinbarung für Informationen von Verkäufern vorkamen. (Ars Technica zum Vergleich mit früheren Regelungen)
Was die Klausel zu KI-Training und robots.txt sagt
Das Wort „train“ steht nicht in der Liste der Zwecke. „Develop“, „improve“ und „research“ bleiben jedoch enthalten; die Klausel erklärt nicht, ob diese Begriffe auch KI-Training umfassen. Eine ausdrückliche Zusage zu robots.txt enthält sie ebenfalls nicht.
Meta erklärte laut The Mercury News, die Klarstellung ändere nichts daran, wie das Unternehmen Webcrawler einsetzt. Sam Quigley von der News/Media Alliance kritisierte, die überarbeitete Formulierung schränke zwar die genannten Verwendungszwecke ein, aber nicht ausdrücklich die Möglichkeit des Zugriffs auf Inhalte. Die Vertragsformulierung und Metas berichtete Aussage zu seiner Crawling-Praxis bleiben damit getrennte Aussagen.