Reuters berichtete am 28. Oktober 2026 in einer von KELO verbreiteten Meldung, das US-Justizministerium (DOJ) habe Fragen zu Nvidias geplanter Übernahme von Hugging Face gestellt. Laut Reuters wollten Ermittler wissen, ob die Plattform Nvidia einen wichtigen Vertriebskanal für KI-Modelle und -Werkzeuge verschaffen und dem Konzern dadurch mehr Einfluss auf Wettbewerber geben könnte. CNBC erklärte separat, die Anfrage über eine eigene, nicht namentlich genannte Quelle bestätigt zu haben.

Welche Wettbewerbsfragen im Mittelpunkt standen

Hugging Face betreibt eine Plattform, auf der KI-Modelle gehostet und getestet werden. Reuters zufolge bezogen sich die Fragen darauf, ob die Plattform für Nvidia zu einem wichtigen Zugangspunkt für die Verbreitung von KI-Modellen und -Werkzeugen werden könnte. Die Ermittler fragten dem Bericht nach auch, ob Nvidia über Hugging Face mehr Einfluss auf konkurrierende Anbieter gewinnen und wie sich die Übernahme auf Konkurrenten von Hugging Face auswirken könnte.

Weitere Nvidia-Vorgänge im Bericht

Reuters ordnete die Fragen zur Übernahme in eine breitere Prüfung von Nvidias Übernahmen, Investitionen und Verkaufspraktiken ein. Der Bericht nannte auch die Übernahmen von Run:ai und SchedMD.

Ein weiterer Punkt betraf Nvidias Vereinbarung von 2025 mit Groq über Technologielizenzen und die Einstellung von Ingenieuren. Reuters zufolge fragte das DOJ, ob Kunden größere Zuteilungen von KI-Chips erhielten, wenn sie zugleich Netzwerktechnik und Groq-Prozessoren kauften.

Das DOJ lehnte laut Reuters eine Stellungnahme zu laufenden Verfahren ab. Eine Sprecherperson der Behörde erklärte allgemein, es wäre unangemessen, eine Fusionsprüfung als Verhaltensprüfung zu führen.

Wert und erwarteter Abschluss der Übernahme

Nvidia kündigte die Vereinbarung zur Übernahme von Hugging Face im September 2026 an. Reuters bezifferte den geplanten Kauf auf 12,93 Milliarden US-Dollar. NeoTeo hatte den geplanten Kauf zuvor eingeordnet. Reuters zufolge rechnete Nvidia mit einem Abschluss in der ersten Hälfte 2027, sofern die zuständigen Behörden zustimmen.