US-Bundesrichter Jeffrey S. White zertifizierte am 23. September 2026 im Verfahren Affinity Credit Union v. Apple Inc. eine Klägerklasse. Damit können qualifizierte US-Kartenherausgeber ihre kartellrechtlichen Ansprüche wegen Apple-Pay-Gebühren gemeinsam verfolgen.
Wer zur Klägerklasse gehört
Die Klasse umfasst US-Institutionen, die eine für Apple Pay aktivierte Zahlungskarte ausgegeben und Apple für Apple-Pay-Transaktionen mit dieser Karte eine Gebühr gezahlt haben. Sie richtet sich an Kartenherausgeber, nicht an Verbraucher.
Die Klage reichten 2022 Affinity Credit Union, GreenState Credit Union und Consumers Co-op Credit Union ein. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5:22-cv-04174 vor dem US-Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens geführt.
Der Vorwurf und die berichteten Gebühren
Die Kläger werfen Apple vor, konkurrierende mobile Wallets beim Zugang zur kontaktlosen Zahlungstechnik des iPhone beschränkt zu haben. Dadurch habe Apple Pay beim kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone einen Vorteil erhalten. Die Kläger halten die Gebühren für überhöht, weil ihrer Ansicht nach wirksame Konkurrenz auf dem iPhone fehlt.
Berichten zufolge berechnet Apple den Kartenherausgebern für Apple-Pay-Kreditkartenzahlungen 0,15 Prozent des Kaufwerts; bei Debitkartenzahlungen soll die Gebühr 0,5 US-Cent je Transaktion betragen.
Die Zertifizierung entscheidet nicht über Apples Haftung
Die Zertifizierung ermöglicht es den erfassten Institutionen, ihre Ansprüche gemeinsam zu verfolgen. Sie entscheidet weder über Apples kartellrechtliche Haftung noch über die Höhe eines möglichen Schadenersatzes.
White wies außerdem Apples Antrag zurück, die Aussage des Schadensersatzexperten der Kläger, Christopher Vellturo, auszuschließen. Über die Haftung und einen möglichen Schadenersatzbetrag entschied das Gericht damit nicht.