Das U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit hat am 11. September 2026 einstimmig die Notstandsanordnung des U.S. Department of Energy (DOE) für das J.H. Campbell Generating Plant in West Olive, Michigan, verworfen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass DOE keinen akuten Stromversorgungsengpass nachgewiesen hatte, der den Einsatz der besonderen Befugnisse nach Section 202(c) des Federal Power Act rechtfertigte.
Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Anordnung für J.H. Campbell. Sie hebt andere DOE-Anordnungen für Kraftwerke nicht automatisch auf. Genau diese Trennlinie ist der entscheidende Punkt: Bundes-Notstandsbefugnisse dürfen nach der Logik des Urteils nicht einfach die normale Planung von Kraftwerkskapazitäten ersetzen.
Das Urteil gegen die Campbell-Notstandsanordnung
J.H. Campbell ist ein Kohlekraftwerk von Consumers Energy in West Olive. Die Anlage sollte ursprünglich am 31. Mai 2025 stillgelegt werden. Stattdessen ordnete DOE an, sie für das regionale Netz verfügbar zu halten. Die Anordnungen richteten sich an den Midcontinent Independent System Operator (MISO), den regionalen Netzbetreiber, in Abstimmung mit Consumers Energy.
Am 11. September erklärte das aus drei Richtern bestehende Gremium die angefochtene Notstandsanordnung für unwirksam. Der unmittelbare juristische Effekt liegt damit bei der Campbell-Anordnung. Das Urteil selbst besagt jedoch nicht, dass das Kraftwerk an diesem Tag geschlossen wurde.
Warum der Stromnotstand nicht genügte
Section 202(c) des Federal Power Act ist eine eng begrenzte Notstandsbefugnis. Sie soll unter anderem greifen, wenn ein Krieg, ein plötzlicher Anstieg der Stromnachfrage oder ein Mangel an elektrischer Energie besondere Maßnahmen erforderlich macht.
DOE hatte seine Entscheidung mit Sorgen über die Zuverlässigkeit des Netzes begründet. Dazu gehörten erwartete Reserveengpässe und saisonal steigende Nachfrage. Das Gericht hielt diese Begründung jedoch nicht für ausreichend, um eine akute, gesetzlich relevante Stromknappheit zu belegen.
Eine zentrale Unterscheidung lautet daher: Ein Netz kann in der regulären Kapazitätsplanung auf knappe Reserven oder höhere Sommernachfrage vorbereitet werden, ohne dass bereits ein Notstand im Sinn von Section 202(c) vorliegt. Die Richter sahen in den herangezogenen Unterlagen keine ausreichende Verbindung zu einer unmittelbaren kritischen Versorgungslücke.
Auch ein MISO-Bericht, auf den sich DOE stützte, verwies laut der Gerichtsbegründung auf ausreichende erwartete Ressourcen für Bedingungen mit hoher Last. Der Bericht bezog sich allerdings auf Bedingungen des Jahres 2024. Eine saisonale Gegenüberstellung allein machte daraus nach Auffassung des Gerichts keinen akuten Notfall.
Geplante Stilllegung und regionale Netzplanung
Die Stilllegung von J.H. Campbell war nicht lediglich eine spontane Entscheidung. Der Schließungsplan war einer staatlichen Prüfung in Michigan und einer Prüfung durch MISO unterzogen worden; Ersatzkapazitäten waren vorgesehen.
Damit standen sich zwei Modelle gegenüber: Auf der einen Seite die reguläre Ressourcenplanung von Bundesstaat, Netzbetreiber und Versorger; auf der anderen Seite die bundesstaatliche Notstandsanordnung, mit der DOE die weitere Verfügbarkeit der Anlage verlangte. Das D.C. Circuit setzte der zweiten Variante enge Grenzen.
Für Leser außerhalb der USA ist die Zuständigkeit leicht zu verwechseln: MISO koordiniert den regionalen Netzbetrieb und die Kapazitätsplanung. DOE ist dagegen eine Bundesbehörde. Das Urteil sagt nicht, dass regionale Netzplanung jede Versorgungssorge löst. Es verlangt aber, dass DOE die besondere gesetzliche Schwelle für einen Bundesnotstand tatsächlich erfüllt.
Was jetzt mit J.H. Campbell passiert
Das Urteil macht die angefochtene Notstandserklärung unwirksam und lässt den geplanten Stilllegungsprozess wieder zum maßgeblichen Bezugspunkt werden. Es ist aber keine Feststellung, dass J.H. Campbell am 11. September 2026 den Betrieb eingestellt hat.
Die Chronologie zeigt, wie sich die rechtliche Lage entwickelt hatte:
| Datum | Ereignis | Folge für J.H. Campbell |
| 31. Mai 2025 | Geplantes Stilllegungsdatum | Die Anlage sollte außer Betrieb gehen. |
| 17. Februar 2026 | Beginn von DOE Order No. 202-26-16 | MISO sollte J.H. Campbell bis zum 18. Mai verfügbar halten. |
| 18. Mai 2026 | Beginn von DOE Order No. 202-26-22 | Die Verfügbarkeit wurde bis zum 16. August verlängert. |
| 14. August 2026 | DOE erließ Order No. 202-26-39 | Die nächste Anordnung galt vom 17. August bis zum 14. November 2026. |
| 11. September 2026 | Einstimmiges Urteil des D.C. Circuit | Die angefochtene Notstandsanordnung wurde für unwirksam erklärt. |
Die letzte in der offiziellen DOE-Übersicht aufgeführte Campbell-Anordnung reichte damit vom 17. August bis zum 14. November 2026. Das Urteil und die Anordnung sind jedoch unterschiedliche Ereignisse: Die Laufzeit der Anordnung beschreibt nicht automatisch den späteren tatsächlichen Betrieb der Anlage.
Mögliche Folgen für andere Kraftwerke
Die Entscheidung könnte in weiteren Verfahren gegen DOE-Anordnungen für Kraftwerke eine wichtige Rolle spielen. Ihre Begründung liefert ein Argument gegen den Einsatz von Section 202(c), wenn sich die Regierung im Wesentlichen auf allgemeine Reserve- oder Nachfragerisiken beruft, statt eine unmittelbare kritische Stromknappheit zu zeigen.
Eine automatische Aufhebung sämtlicher anderer Anordnungen folgt daraus aber nicht. Jede Maßnahme betrifft eine eigene Anlage, ein eigenes Netzgebiet und eine eigene Begründung. Andere Betroffene müssten die jeweilige Anordnung in einem gesonderten Verfahren angreifen.
Das macht das Urteil politisch und rechtlich relevant, ohne es zu einem landesweiten Verbot zu überdehnen. Es geht nicht darum, jede staatliche Reaktion auf Netzrisiken auszuschließen. Es geht um die Grenze zwischen normaler Kapazitätsplanung und einem echten Bundesnotstand.
Die entscheidende Grenze
Für J.H. Campbell hat das D.C. Circuit die DOE-Notstandsanordnung verworfen, weil die angeführten saisonalen und reserveseitigen Sorgen den erforderlichen akuten Strommangel nicht belegten. Für andere Kraftwerke bleibt die Lage jeweils gesondert zu beurteilen.
Der praktische Kern des Urteils ist deshalb unspektakulär, aber wichtig: Ein Kraftwerk lässt sich nicht allein mit allgemeinen Prognosen über Nachfrage und Reserven dauerhaft über seinen geplanten Ruhestand hinaus verfügbar halten. Wenn der Bund dafür Section 202(c) nutzt, muss die konkrete gesetzliche Notstandsschwelle erfüllt sein.