Am 2. Oktober wurde Anthropics Vorschlag für Australien bekannt: Das Unternehmen will KI-Training mit urheberrechtlich geschützten australischen Werken unter Bedingungen zulassen lassen und dafür ein Opt-out per robots.txt vorsehen. Die Eingabe an den parlamentarischen Ausschuss Joint Select Committee on AI ist ein Vorschlag, keine geltende Regel.
Anthropics Opt-out-Vorschlag für KI-Training
Anthropic schlug eine bedingte Zulassung für KI-Unternehmen vor, die Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken aus Australien trainieren wollen. Als Alternative zu einer breiten Ausnahme für Text-und-Data-Mining sollten Rechteinhaber dem Training widersprechen können.
Dafür nannte Anthropic „Nicht crawlen“-Hinweise in robots.txt-Dateien. Eine robots.txt-Datei enthält Anweisungen für Web-Crawler, also Programme, die Webseiten automatisiert abrufen. Das Unternehmen wollte so ein Opt-out ermöglichen; der Vorschlag ist nicht in Kraft.
Warum ABC und SBS Einwände erheben
ABC und SBS wollen KI-Unternehmen in das australische Anreizmodell für Verhandlungen zwischen Nachrichtenmedien einbeziehen. Dabei sollen kommerzielle Vereinbarungen mit großen Medienunternehmen den Journalismus unterstützen.
SBS hält robots.txt-Signale für umgehbar und argumentiert, Rechteinhaber müssten dadurch fortlaufend überwachen und ihre Schutzmaßnahmen aktualisieren. Das ist die Position des Senders, keine technische Prüfung des vorgeschlagenen Verfahrens.
Welche Regeln die ABC zusätzlich verlangt
Die ABC fordert, dass für KI-Unternehmen dieselben Regeln zu Urheberrecht, Verleumdung und Datenschutz gelten wie für Medienunternehmen. Sie argumentiert außerdem, KI-Dienste würden gegenüber etablierten australischen Medien bevorzugt behandelt; das könne die Nachrichtenbranche weiter aushöhlen.
Die australische Regierung hatte eine breite Ausnahme vom Urheberrecht für Text-und-Data-Mining ausgeschlossen. Anthropics Vorschlag setzt stattdessen auf eine bedingte Zulassung mit Opt-out.