Das Anmeldefenster für den US-Vergleich zu Siri ist seit dem 21. September 2026 geöffnet. Ansprüche können bis zum 21. Dezember 2026 eingereicht werden. Die veröffentlichten Bedingungen verlangen einen Wohnsitz in den USA und den Kauf eines berechtigten iPhones in den USA; ein Wohnsitz in Deutschland allein reicht dafür nicht.

Wer kann einen Anspruch geltend machen?

Die Anspruchsgruppe umfasst Personen, die das berechtigte iPhone selbst zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 29. März 2025 in den USA gekauft haben und dort wohnen. Das Gerät muss für den persönlichen oder geschäftlichen Gebrauch bestimmt gewesen sein, nicht für den Weiterverkauf.

Damit sind Wohnort und Kaufort entscheidend: Die veröffentlichten Bedingungen verlangen beides in den USA. Die US-Staatsangehörigkeit allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Welche iPhone-Modelle sind aufgeführt?

Die Liste nennt sieben Modelle:

  • iPhone 15 Pro
  • iPhone 15 Pro Max
  • iPhone 16
  • iPhone 16e
  • iPhone 16 Plus
  • iPhone 16 Pro
  • iPhone 16 Pro Max

Das iPhone 15 und das iPhone 15 Plus stehen nicht auf der Liste. Auch bei einem aufgeführten Modell zählt der Kaufzeitraum: Ein vor dem 10. Juni 2024 gekauftes Gerät fällt nicht in das genannte Zeitfenster.

Wie ist die Zahlung pro Gerät geregelt?

Apple hat zugestimmt, 250 Millionen US-Dollar in einen Vergleichsfonds einzuzahlen. Dieser Gesamtbetrag ist keine Auszahlung an einzelne Käufer. Für ein berechtigtes Gerät ist eine Zahlung von 25 US-Dollar angesetzt. Je nach Zahl der gültigen Ansprüche und weiteren Faktoren kann sie sinken oder anteilig auf höchstens 95 US-Dollar steigen.

Frist und Stand des Verfahrens

Für jedes berechtigte Gerät ist ein eigenes Formular nötig. Für Einzelpersonen und Unternehmen gibt es getrennte Wege zur Antragstellung. Ansprüche müssen online eingereicht oder spätestens am 21. Dezember 2026 abgestempelt sein. Die Seriennummer findet sich unter „Einstellungen“ > „Allgemein“ > „Info“, auf dem Barcode der Originalverpackung oder auf dem ursprünglichen Kaufbeleg.

Das Gericht erteilte dem Vergleich am 17. Juli 2026 eine vorläufige Genehmigung. Die Anhörung, bei der über die endgültige Genehmigung entschieden werden soll, ist für den 24. Februar 2027 angesetzt. Die Klage wirft Apple vor, Käufer hätten bestimmte Siri-Funktionen mit Apple Intelligence erwartet, die sie dann nicht wie erwartet erhalten hätten. Apple weist die Vorwürfe zurück und bestreitet Fehlverhalten; der Vergleich ist kein Schuldeingeständnis.