Seit dem 21. September 2026 läuft in den USA die Antragsphase für einen geplanten Vergleich über 250 Millionen US-Dollar zu Siri und Apple Intelligence. Ansprüche können nach den Bedingungen nur ursprüngliche Käufer mit Wohnsitz in den USA für ein berechtigtes iPhone geltend machen, das zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 29. März 2025 in den USA gekauft wurde. Wer in Deutschland lebt, erfüllt die Wohnsitzvoraussetzung nicht.
Welche Siri- und Apple-Intelligence-Funktionen Gegenstand der Vorwürfe sind
Im Zentrum stehen Vorwürfe, Apple habe Siri- und Apple-Intelligence-Funktionen beworben, die Käufer nicht wie erwartet erhalten hätten. Genannt werden eine stärker personalisierte Siri, das Verstehen von Bildschirminhalten und mehrstufige Aktionen über mehrere Apps hinweg, bei denen persönliche Daten wie Kalenderinformationen einbezogen werden sollten.
Apple bestreitet die Vorwürfe und jegliches Fehlverhalten. Der geplante Vergleich ist kein Schuldeingeständnis.
Wer nach den US-Regeln Ansprüche geltend machen kann
Voraussetzung sind ein Wohnsitz in den USA und der Kauf des berechtigten Geräts in den USA innerhalb des festgelegten Zeitraums. Anspruchsberechtigt sind ursprüngliche Käufer, die das iPhone für den persönlichen oder geschäftlichen Gebrauch erworben haben; Käufe zum Weiterverkauf zählen nicht. Ein Wohnsitz in Deutschland erfüllt diese Kriterien nicht.
Aufgeführt sind sieben Modelle: iPhone 15 Pro, iPhone 15 Pro Max, iPhone 16, iPhone 16e, iPhone 16 Plus, iPhone 16 Pro und iPhone 16 Pro Max. Auch bei einem dieser Modelle gelten die übrigen Voraussetzungen.
Wie sich die Zahlung pro Gerät berechnet
Für einen gültigen Antrag ist eine Basiszahlung von 25 US-Dollar pro berechtigtem Gerät vorgesehen. Sie kann abhängig von der Zahl der gültigen Anträge und weiteren Faktoren anteilig auf bis zu 95 US-Dollar steigen oder geringer ausfallen. Die Höchstsumme ist daher nicht garantiert.
Der Vergleichsfonds umfasst insgesamt 250 Millionen US-Dollar. Vor der Verteilung werden Kosten für Verwaltung und Benachrichtigungen, Steuern, Anwalts- und Prozesskosten sowie mögliche Sonderzahlungen abgezogen.
Einreichungsfrist und Gerichtstermin
Die Frist zur Einreichung eines Anspruchs endet am 21. Dezember 2026. Das Gericht erteilte am 17. Juli 2026 eine vorläufige Genehmigung; die Anhörung zur endgültigen Genehmigung ist für den 24. Februar 2027 angesetzt.