Berichten vom 30. Oktober 2026 zufolge hatte sich Meta mit beiden Klägerinnen, S.J. und K.D.B., geeinigt. Damit blieb Snap Inc. als einziger Beklagter im Verfahren vor dem Los Angeles Superior Court. Bis zu diesem Zeitpunkt lag dort kein Urteil vor.
Wie sich die Besetzung des Verfahrens änderte
Die Auswahl der Geschworenen begann am 28. Oktober. Meta hatte sich schon vor diesem Termin mit S.J. geeinigt; am 29. Oktober wurde das Gericht über Metas Einigung mit K.D.B. informiert. TikTok und YouTube hatten sich vor Prozessbeginn ebenfalls mit beiden Klägerinnen geeinigt. Berichte vom 30. Oktober nannten Snap als einzigen verbliebenen Beklagten. Für den 4. November waren Eröffnungsplädoyers angesetzt.
Welche Vorwürfe gegen Snap im Raum stehen
S.J. und K.D.B. werfen Snap vor, Funktionen wie automatische Wiedergabe und endloses Scrollen hätten zwanghafte Nutzung gefördert und zu psychischen oder weiteren Schäden beigetragen. Snap weist die Darstellung der Klägerinnen zu ihren Erfahrungen mit Snapchat und zur Gestaltung der Plattform zurück. Über diese Vorwürfe war bis zum 30. Oktober nicht entschieden.
Das Verfahren betrifft zwei Klägerinnen
JCCP 5255 ist ein individuelles Bellwether-Verfahren für S.J. und K.D.B. Es betrifft die Ansprüche der beiden Klägerinnen, nicht einen allgemeinen Entschädigungsfonds oder ein Antragsformular für andere Nutzer.