Die Europäische Zentralbank (EZB) vergab Los 2 ihres Auftrags für die Vernetzung der Digital-Euro-Plattform an eine Gruppe aus Telefónica de España S.A.U., Telefónica Global Solutions S.L.U. und Indra Soluciones Tecnologías de la Información S.L.U. Die EZB wählte das Angebot am 14. August 2026 aus und schloss den Vertrag am 26. Oktober. Die Vergabe umfasst externe Verbindungen zur Plattform und Verbindungen zwischen getrennt betriebenen Plattformkomponenten. (Vergabebekanntmachung der EZB)
Welche Verbindungen der Auftrag umfasst
Die Ausschreibung unterscheidet zwei Aufgaben: die Anbindung externer Teilnehmer an die Plattform und den Datenaustausch zwischen Plattformteilen, die in getrennten Umgebungen gehostet werden.
| Verbindungsart | Funktion | Verbundene Teilnehmer oder Komponenten |
| Externe Anbindung | Verbindet externe Akteure mit der Digital-Euro-Serviceplattform. | Vor allem Zahlungsdienstleister und nationale Zentralbanken |
| Verbindung zwischen Plattformkomponenten | Ermöglicht den Austausch zwischen Plattformteilen an getrennten Standorten oder in unterschiedlichen Rechenzentren. | Komponenten der Digital-Euro-Serviceplattform |
Auftragswert, Laufzeit und Einsatzgebiet
Für Los 2 nennt die EZB einen geschätzten Wert von 81,42 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Der Höchstwert des Dienstleistungsvertrags und der Wert des erfolgreichen Angebots liegen bei 177,66 Millionen Euro. Das ist ein Auftrags- und Angebotswert, kein Nachweis für bereits ausgezahlte oder als Umsatz erzielte Beträge.
Die Ausschreibung umfasst zwei Lose. Für jedes ist ein Höchstwert von 177,66 Millionen Euro angesetzt; zusammen beträgt der Höchstwert 355,32 Millionen Euro. Für Los 1 war im Ergebnisstand der am 30. Oktober 2026 veröffentlichten Bekanntmachung noch kein Gewinner ausgewählt, und das Verfahren lief weiter. Die Verträge können je Los höchstens 120 Monate dauern. Die EZB gewichtete bei beiden Losen die technische Qualität mit 60 Prozent und den Preis mit 40 Prozent. (Vergabebekanntmachung der EZB)
Die Leistungen einschließlich Betrieb und Arbeiten vor Ort müssen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden. Damit vergibt die EZB Netzwerkleistungen für die technische Infrastruktur des Digital-Euro-Projekts; über eine Ausgabe des digitalen Euro entscheidet dieser Auftrag nicht.