Die französische Nationalversammlung nahm am 30. Oktober 2026 den Änderungsantrag I-1358 mit 11 zu 10 Stimmen an. 14 Abgeordnete enthielten sich, insgesamt beteiligten sich 35 an der Abstimmung. Das amtliche Abstimmungsergebnis bestätigt die Annahme in erster Lesung. Die Abstimmung nahm einen Vorschlag in das Haushaltsverfahren auf, setzte die Abgabe aber nicht selbst in Kraft.
Was die vorgeschlagene Abgabe erfassen sollte
Laut einem Bericht von Dealroom sah der Vorschlag 0,055 Euro je Gigabyte vor, das an Nutzer in Frankreich übermittelt wird. Die Abgabe sollte demnach Inhalteanbieter treffen. Internetzugangsanbieter sollten das übertragene Datenvolumen vierteljährlich nach Inhalteanbieter und Content Delivery Network (CDN) erfassen. CDNs speichern Inhalte auf Servern in Nutzernähe, damit sie schneller ausgeliefert werden. Die Messung sollte laut Bericht unter Aufsicht der französischen Telekomaufsicht Arcep und der Steuerverwaltung stehen.
Dealroom zufolge nannte der Vorschlag Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai. Arcep schätze, dass diese fünf Unternehmen etwa die Hälfte des Datenverkehrs in Frankreich verursachen. Auch Spieleplattformen, Cloud-Speicher, Software-Updates sowie Plattformen wie Hugging Face und GitHub könnten nach dieser Darstellung unter die Regelung fallen. Als mögliche Obergrenzen nannte der Bericht 15 Prozent des Frankreich-Umsatzes oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Der Satz von 0,055 Euro ergibt für 100 Gigabyte rechnerisch 5,50 Euro aufseiten des Inhalteanbieters. Das ist keine automatische Einzelgebühr für den Nutzer. Eine Weitergabe der Kosten an Kunden wäre eine eigene Preisentscheidung der Anbieter.
Wie die Einnahmenschätzungen zustande kommen
Dealroom zufolge beziffert Arcep den jährlichen Datenverkehr zu französischen Internetzugangsanbietern auf rund 200 Milliarden Gigabyte. Multipliziert mit 0,055 Euro je Gigabyte ergibt das 11 Milliarden Euro vor den berichteten Obergrenzen. Diese Rechnung setzt voraus, dass das gesamte Volumen zum steuerpflichtigen Datenverkehr zählt.
Die Urheber des Änderungsantrags schätzten die Einnahmen laut Dealroom auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. David Amiel, der für öffentliche Finanzen zuständige Minister, veranschlagte demnach etwa 5 Milliarden Euro. Die 11 Milliarden Euro sind eine Rechnung mit dem gesamten genannten Verkehrsvolumen; die beiden anderen Beträge sind zugeschriebene Schätzungen.
Datenerfassung und kleinere Anbieter
Heise online berichtete am 1. November, die Befürworter des Vorschlags hätten eine anonymisierte Erfassung von Datenmengen beschrieben. Inhalte und persönliche Teilnehmerdaten sollten demnach nicht geprüft werden.
VideoLAN, die gemeinnützige Organisation hinter VLC, fürchtete laut heise online eine jährliche Belastung von mehr als einer Million Euro. Ein sozialistischer Politiker widersprach dem und sagte, VideoLAN falle nicht unter die Abgabe. Damit standen sich eine von VideoLAN geäußerte Befürchtung und eine politische Einschätzung ihrer möglichen Betroffenheit gegenüber.
Der weitere Haushaltsweg laut Bericht vom 1. November
Heise online berichtete, Nationalversammlungspräsidentin Yaël Braun-Pivet habe Premierminister Sébastien Lecornu zur Nutzung von Artikel 49.3 gedrängt. Mit diesem Verfahren könnte die Regierung den Haushalt ohne Abstimmung verabschieden und den Gigabyte-Antrag aus dem Entwurf herausnehmen. Nach dem Bericht standen außerdem weitere Haushaltsberatungen und die Befassung des Senats an.