Einem Bericht vom 30. September 2026 zufolge soll Google ein EU-Gericht gebeten haben, die Anordnung der Europäischen Kommission zur Weitergabe von Google-Suchdaten auszusetzen. Als mögliche Empfänger nennt der Bericht OpenAI und konkurrierende Suchmaschinen. Die Bitte selbst setzt die Anordnung nicht aus.

Was die Suchdatenmaßnahme vorsieht

Die Europäische Kommission erließ am 16. Juli 2026 zwei verbindliche Spezifikationen nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Eine davon regelt den Zugang zu Google-Suchdaten. Die Kommission will Suchmaschinen von Drittanbietern und KI-Chatbots mit Suchfunktion Zugang zu Daten ermöglichen, die Google zur Optimierung seiner Suchdienste erhebt. Diese Daten sollen auch den Drittanbietern helfen, ihre Dienste zu entwickeln und zu verbessern.

Die Spezifikation sieht eine mehrschichtige Anonymisierung vor. Außerdem kann Google bei einem bestimmten Empfänger schwerwiegende Risiken für Cybersicherheit oder Datenschutz prüfen, bevor Daten geteilt werden. Nach Darstellung der Kommission gehören auch eine faire Preisformel für die Daten und ein transparenter Zugangsprozess zu den Regeln.

Die separate Android-Maßnahme

Die zweite Spezifikation vom 16. Juli betrifft KI-Interoperabilität auf Android, nicht den Zugang zu Suchdaten. Sie soll konkurrierenden KI-Assistenten gleichberechtigten Zugang zu relevanten Android-Funktionen ermöglichen.

Die Kommission nennt als Beispiele, dass Nutzer ihren bevorzugten KI-Assistenten per Sprache aktivieren und bestimmte Aufgaben in Apps an ihn delegieren können sollen – etwa ein Taxi zu buchen.