Google soll am 28. September 2026 beim Gericht der Europäischen Union zwei Rechtsmittel gegen Vorgaben der Europäischen Kommission eingelegt haben: eines zur Interoperabilität von KI-Diensten mit Android-Funktionen und eines zur Weitergabe anonymisierter Google-Search-Daten an berechtigte Suchdienste.
Die Kommission hatte die beiden verbindlichen Spezifikationen am 16. Juli 2026 nach dem Digital Markets Act (DMA), dem EU-Gesetz über digitale Märkte, verabschiedet. Sie betreffen unterschiedliche Zugänge: bei Android Funktionen des Betriebssystems, bei Google Search Daten für konkurrierende Suchdienste.
Was die Android-Vorgabe umfasst
Die Android-Spezifikation erfasst 11 Funktionen, die für KI-Dienste relevant sind. Dazu zählen Möglichkeiten, einen Assistenten aufzurufen, Kontextinformationen und App-Daten zu nutzen sowie Aktionen in Apps oder im Betriebssystem auszuführen und auf Gerätefunktionen zuzugreifen. Die Vorgabe sieht einen gleichwertigen Zugang zu den erfassten Funktionen vor, die auch Google-Diensten zur Verfügung stehen.
Der Zugang zu einzelnen Funktionen unterliegt der Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer. Sie entscheiden, welchen KI-Dienst sie verwenden und welche der erfassten Funktionen dieser nutzen darf.
Die Umsetzung der Interoperabilität ist in Android 18 bis zum 1. August 2027 vorgesehen. Die gleichzeitige Erkennung eines Aktivierungsworts für mehrere Dienste soll in Android 19 bis zum 1. August 2028 umgesetzt werden.
Welche Google-Search-Daten betroffen sind
Die zweite Spezifikation betrifft anonymisierte Daten zu Rankings, Suchanfragen, Klicks und Ansichten. Zugang ist für berechtigte Online-Suchdienste vorgesehen, darunter auch KI-Chatbots mit Suchfunktion. Die Daten sollen dazu dienen, Suchdienste zu entwickeln und zu verbessern; die Weitergabe von Googles Suchalgorithmus ist nicht Teil der Vorgabe.
Die Nutzung der Daten ist auf die Entwicklung und Optimierung von Suchdiensten beschränkt. Empfänger dürfen sie weder zum Training allgemeiner KI-Modelle noch für sachfremde Zwecke wie Werbung oder Verbraucherprofile verwenden.
| Maßnahme | Gegenstand | Bedingung und Zeitplan |
| Android-Interoperabilität | 11 Android-Funktionen für KI-Dienste, etwa Aufruf, Kontext, Aktionen in Apps und im Betriebssystem sowie Ressourcenzugriff | Zugriff auf einzelne Funktionen mit Einwilligung; Umsetzung in Android 18 bis 1. August 2027, gleichzeitige Aktivierungswort-Erkennung in Android 19 bis 1. August 2028 |
| Google-Search-Daten | Anonymisierte Daten zu Rankings, Suchanfragen, Klicks und Ansichten für berechtigte Suchdienste | Nutzung zur Entwicklung und Optimierung von Suchdiensten; keine Weitergabe des Suchalgorithmus |
Was die Berufung für die Vorgaben bedeutet
Die gemeldeten Rechtsmittel setzen die Beschlüsse nicht automatisch aus. Die vorgesehenen Umsetzungstermine bleiben damit die Fristen der Kommissionsvorgaben.
Google führt Datenschutzbedenken bei der Weitergabe von Suchdaten und mögliche Sicherheitseinbußen bei Android an. Die Kommission beschreibt dagegen technische Veränderungen und Einschränkungen, die seltene oder ungewöhnlich lange Suchanfragen unterdrücken, sowie Prüfungen der Empfänger und unabhängige Audits. Nach Angaben der Kommission werden weder Kontoinformationen noch Suchverläufe geteilt.