Das spanische Finanzministerium kündigte am 5. Oktober 2026 an, offene Pflichten aus Real Decreto 1007/2023 auf Oktober 2028 verschieben zu wollen. Die Mitteilung des Ministeriums beschreibt eine geplante Änderung und nennt als Ziel, den Zeitplan mit der verpflichtenden B2B-E-Rechnung abzustimmen.

Was sich für betroffene Unternehmen ändern soll

Die geplante Verschiebung betrifft Unternehmen und Selbstständige, die unter die spanischen Vorgaben für Rechnungssysteme fallen. Das Ministerium verbindet den Zieltermin Oktober 2028 mit der B2B-E-Rechnung für Unternehmen und Selbstständige mit einem Jahresumsatz von höchstens acht Millionen Euro.

An den technischen Schutzanforderungen soll sich laut Ministerium im Wesentlichen nichts ändern: Genannt werden Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten.

RRSIF und B2B-E-Rechnung regeln Unterschiedliches

Das RRSIF nach Real Decreto 1007/2023 regelt Anforderungen an die Computersysteme, mit denen Rechnungen erstellt werden, und an die dabei erzeugten Daten. Die B2B-E-Rechnung betrifft dagegen den elektronischen Austausch strukturierter Rechnungen zwischen Unternehmen und Selbstständigen.

Das separate Real Decreto 238/2026 legt für die B2B-E-Rechnung Umsetzungsfristen von zwölf und 24 Monaten fest. Der Countdown beginnt jeweils mit dem Inkrafttreten einer eigenen Ministerialverordnung, wie der Rechtstext im Boletín Oficial del Estado festhält.

Zwei Erfüllungsarten für die Rechnungssysteme

VERIFACTU ist eine von zwei Erfüllungsarten innerhalb des RRSIF. Bei VERIFACTU werden erzeugte Rechnungsdatensätze unmittelbar nach ihrer Erstellung an die spanische Steuerbehörde Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT) übermittelt. NO VERI*FACTU verlangt diese unmittelbare Übermittlung nicht; dafür gehören zusätzliche Schutzmaßnahmen wie signierte Datensätze und ein Ereignisprotokoll dazu. Die AEAT erläutert beide Erfüllungsarten.

Wer ausschließlich manuell Rechnungen erstellt, zählt laut den AEAT-Hinweisen zum Anwendungsbereich zu den Ausnahmen.