Der Anspruchszeitraum für den US-Vergleich zu Siri und Apple Intelligence läuft bis zum 21. Dezember 2026. Erfasst sind nur Käufer, die sämtliche Bedingungen der Vergleichsklasse erfüllen. Käufe von Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr iPhone in Deutschland erworben haben, fallen nicht darunter.
Wer Ansprüche einreichen kann
Berechtigt sein können Personen, die in den USA wohnen und dort im Zeitraum vom 10. Juni 2024 bis zum 29. März 2025 eines der aufgeführten iPhones gekauft haben. Sie müssen Erstkäufer sein; Käufe zur privaten oder geschäftlichen Nutzung zählen, Weiterverkäufe nicht.
Der Verwalter führt diese sieben Modelle auf:
- iPhone 15 Pro
- iPhone 15 Pro Max
- iPhone 16
- iPhone 16e
- iPhone 16 Plus
- iPhone 16 Pro
- iPhone 16 Pro Max
Der Anspruchszeitraum begann am 21. September 2026. Für jede berechtigte Einheit ist ein eigener Antrag erforderlich. Der Verwalter bietet getrennte Online-Anträge für Privatpersonen und Unternehmen beziehungsweise andere Organisationen an.
Wie hoch die mögliche Zahlung ist
Für einen gültigen persönlichen Antrag sind 25 US-Dollar je berechtigtem Gerät als vorläufiger Betrag vorgesehen. Die Zahlung kann pro rata angepasst werden: auf höchstens 95 US-Dollar je Gerät steigen oder unter 25 US-Dollar sinken. Der Höchstbetrag ist also nicht garantiert.
Der Vergleichsfonds umfasst 250 Millionen US-Dollar. Vor der Verteilung werden unter anderem Anwalts- und Prozesskosten, Ausgaben für Verwaltung und Benachrichtigungen, Steuern sowie eine mögliche Sonderzahlung an den Kläger abgezogen.
Was der Vergleich zu Siri festhält
Die Kläger warfen Apple vor, Käufer bestimmter iPhones hätten Siri- und Apple-Intelligence-Funktionen erwartet, die sie nicht erhielten. Apple bestreitet die Vorwürfe; der Vergleich ist kein Schuldeingeständnis.
Der Vergleich erhielt am 17. Juli 2026 eine vorläufige Genehmigung. Für den 24. Februar 2027 ist eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung angesetzt.