Disney hat Character.AI nicht als Ganzes übernommen. Im US-Insolvenzverfahren nach Chapter 11 von Character Technologies, Inc., dem Betreiber der Plattform, ist Disney Worldwide Services, Inc. als Ausgangsbieter für eine bedingte Transaktion über bestimmte Vermögenswerte vorgesehen. Das Angebot umfasst 20 Millionen US-Dollar und muss sich im Bieterverfahren durchsetzen sowie vom Gericht genehmigt werden. Character Technologies beantragte am 12. Oktober 2026 Chapter 11; die Transaktionsbedingungen stehen im Antrag zu den Bieterverfahren.

Disney soll eine Lizenz für ausgewählte Rechte erhalten

Ein sogenannter Stalking-Horse-Bieter legt ein Ausgangsangebot vor, an dem sich weitere Gebote messen können. Die geplante Transaktion sieht eine unbefristete, weltweite und nicht exklusive Lizenz für bestimmte Rechte an geistigem Eigentum und zugehöriger Technologie vor. Auch bestimmte Ansprüche gegen frühere Beschäftigte, die Disney eingestellt hat, sollen übergehen. Ein Kauf der gesamten Plattform ist damit nicht vorgesehen.

Der Vorschlag hat zwei Stufen. Vor dem Insolvenzantrag zahlte Disney laut Antrag 7,5 Millionen US-Dollar an Character Technologies; Disney hatte außerdem bereits den Großteil der Beschäftigten eingestellt, berichtete WIRED. Der Antrag sieht Übergangsdienstleistungen durch einige Beschäftigte für bis zu fünf Monate ab dem 18. September 2026 vor. Die erste Einordnung des Lizenzangebots bietet NeoTeos früherer Bericht zu Character.AI.

ZahlungsbestandteilBetragBedingung
Vor dem Insolvenzantrag gezahlt7,5 Millionen US-DollarEnthält die rückzahlbare Anzahlung von 2 Millionen US-Dollar.
Noch ausstehender Betrag12,5 Millionen US-DollarWird nur fällig, wenn Disney den Zuschlag erhält und die Transaktion abgeschlossen wird.
Vorgesehene Gesamtzahlung20 Millionen US-DollarGesamtbetrag des bedingten Angebots.

Die 2-Millionen-Dollar-Anzahlung ist Teil der bereits gezahlten 7,5 Millionen US-Dollar und keine zusätzliche Zahlung. Sie ist nach den Vertragsbedingungen rückzahlbar, falls Disney nicht ausgewählt wird. Wer sich neben solchen Unternehmensgeschäften auch mit Geldthemen wie Sparen, Zinsen und Kreditkosten beschäftigt, findet dazu Ratgeber bei NTV88.

Verbindlichkeiten und Nutzerdaten

Nach dem Vorschlag soll Character Technologies seine Verbindlichkeiten behalten; Disney soll sie nicht übernehmen. Diese Aufteilung ist Teil der geplanten Transaktion. John Newman, Rechtsprofessor an der University of Memphis School of Law und früherer stellvertretender Direktor des Bureau of Competition der Federal Trade Commission, sagte WIRED, dass die gesellschaftsrechtlichen Schutzmechanismen nicht für eine solche Trennung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgelegt seien.

Laut WIRED gehören Nutzerdaten und die Character.AI-Website nicht zu den für Disney aufgeführten Zielvermögenswerten. Oregon Department of Justice teilte am 14. Oktober mit, dass mehrere Bundesstaaten sich das Recht vorbehalten, einen Verkauf oder Insolvenzplan anzufechten und zusätzliche Schutzmaßnahmen für persönliche Daten zu verlangen.

In der am 13. Oktober eingereichten Erklärung sagte CEO Colin M. Adams, Character Technologies habe im Januar 2026 eine umfassende Einigung über die damals anhängigen Personenschadensklagen erzielt. Eine im August 2026 eingereichte weitere Klage sei zum Zeitpunkt der Erklärung die einzige noch offene Personenschadensklage gewesen. Daneben führte die Erklärung Verfahren in Kentucky und Pennsylvania sowie Ermittlungen von Bundesstaaten auf. Diese Angaben stammen von Character Technologies und beschreiben den Stand zum Zeitpunkt der Erklärung.

Der weitere Betrieb von Character.AI hängt laut Erklärung ebenfalls vom Verfahren ab: Character Technologies will die Plattform abwickeln, falls kein umsetzbares Gebot ihren Weiterbetrieb ermöglicht. Das Unternehmen beschrieb den Verkauf zugleich als Teil eines umfassenderen Verfahrens, in dem es mit Anspruchstellern und staatlichen Stellen verhandeln und den Wert für die Beteiligten maximieren wolle.

Gerichtstermine und vorgeschlagener Zeitplan

Ein Gerichtsbeschluss vom 14. Oktober setzte den 23. Oktober 2026, 16 Uhr US-Ostküstenzeit, als Frist für Einwände gegen den Antrag zu den Bieterverfahren fest. Die Anhörung dazu ist für den 30. Oktober um 10 Uhr angesetzt. Der Beschluss des US-Insolvenzgerichts für den District of Delaware setzt diese beiden Termine.

Davon zu unterscheiden sind spätere Daten, die Character Technologies in seinem Antrag vorschlug: Gebote sollten bis zum 20. November um 17 Uhr eingehen, eine Auktion am 23. November und eine Verkaufsanhörung am 24. November stattfinden. Der Vertrag mit Disney nennt den 17. Dezember 2026 als spätesten Abschlusstermin, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Diese späteren Termine stammen aus dem Vorschlag des Unternehmens, nicht aus dem Gerichtsbeschluss.

So beantragen Nutzer einen Datenexport

Auf der Website führt der Pfad laut Character.AI über „Profile“ → „Profile Settings“ → „Account“ → „Manage Account & Data“ → „Export Data“. In der App geht es über „Profile“ → „Settings“ → „Legal & Privacy“ → „Export Data“. Character.AI gibt an, dass die Bearbeitung drei bis vier Wochen dauern kann. Der Download-Link in der E-Mail ist anschließend sieben Tage gültig. Die Anleitung im Character.AI Help Center nennt keine Kategorien des Exports.