Die EU-Kommission könnte bereits im November entscheiden, ob Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) als Torwächter eingestuft werden. Ein Bericht vom 2. Oktober nannte den November als möglichen Zeitpunkt. Am 25. Juni hatte die Kommission ihre Einschätzung dazu ausdrücklich als vorläufig bezeichnet.
Was die Kommission vorläufig bewertet
Die Kommission teilte Amazon und Microsoft am 25. Juni 2026 ihre vorläufige Auffassung mit, dass AWS und Azure für ihre Cloud-Dienste als Torwächter eingestuft werden sollten. Gegenstand des Verfahrens sind die Cloud-Dienste der beiden Unternehmen, nicht Amazon und Microsoft als Anbieter insgesamt. Es handelt sich um ein EU-Verfahren, nicht um eine gesonderte deutsche Einstufung.
Ein Sprecher der Kommission verwies als Gründe auf die Rolle von AWS und Azure als Zugang zwischen Unternehmen und ihren Kunden, etablierte Kundenbeziehungen, Wechselkosten, die Investitionskraft der Anbieter und die wachsende Bedeutung von Cloud-Diensten für KI. Am 2. Oktober erklärte die Kommission, noch keine endgültige Entscheidung getroffen zu haben.
Was sich für Cloud-Kunden ändern könnte
Mögliche Vorgaben könnten die Interoperabilität zwischen Diensten, die Übertragbarkeit von Daten und Workloads, den Wechsel zu einem anderen Anbieter und Praktiken der Selbstbevorzugung betreffen. Für Unternehmen wäre entscheidend, ob sie ihre Daten und Workloads leichter übertragen und Cloud-Dienste einfacher miteinander verbinden könnten. Das könnte einen Anbieterwechsel erleichtern.
Für den Fall einer formellen Einstufung wurde eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten beschrieben. Sie würde erst nach einer solchen Einstufung beginnen.