Generalanwalt Andrea Biondi empfahl dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 15. Oktober 2026, die Berufung von ByteDance Ltd. gegen die Einstufung als Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) zurückzuweisen. Der Gerichtshof führt die Empfehlung als Schlussanträge Nr. 151/2026 im Verfahren C-627/24 P. Der Eintrag des Gerichtshofs hält damit ein Gutachten fest, kein Urteil.
Was die Empfehlung bedeutet
Ein Generalanwalt legt dem Gerichtshof eine rechtliche Einschätzung vor; sie ist nicht bindend. Der Gerichtshof selbst entscheidet über die Berufung. Reuters bezeichnete Biondis Empfehlung in seinem Bericht vom 15. Oktober 2026 als nicht bindend und schrieb, ein Urteil werde in den folgenden Monaten erwartet. Das war der von Reuters an diesem Tag berichtete Ausblick, keine Aussage über den späteren Verfahrensstand. Reuters berichtete außerdem über Biondis Begründung.
Wen die Einstufung betrifft
Formal als Torwächter eingestuft wurde ByteDance Ltd.; Grundlage war die Tätigkeit des Dienstes TikTok. Das erklärte TikTok in einer Stellungnahme zur Berufung. Die Erklärung des Unternehmens unterscheidet damit zwischen ByteDance Ltd. als betroffenem Unternehmen und TikTok als Dienst, auf dessen Grundlage die Einstufung erfolgte.
Das Gericht der Europäischen Union hatte ByteDance 2024s ursprüngliche Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung im Verfahren C-627/24 P. Die Fallübersicht von eucrim berichtet über diese Vorgeschichte.
Biondis Argument zu anderen sozialen Netzwerken
Reuters zufolge argumentierte Biondi, dass Nutzerinnen und Nutzer, die auch andere soziale Netzwerke verwenden, für sich genommen nicht belegen, dass TikTok keine wichtige Zugangsplattform für Unternehmen ist. Die parallele Nutzung anderer Dienste schließt eine solche Zugangsfunktion nach diesem Argument also nicht automatisch aus.