Google soll am 29. September 2026 beim Gericht der Europäischen Union einstweilige Maßnahmen beantragt haben, um eine Vorgabe der EU-Kommission zur Weitergabe von Suchdaten auszusetzen. Am selben Tag soll das Unternehmen die Entscheidung formell angefochten haben.
Google soll Eilantrag gegen die Suchdatenvorgabe gestellt haben
Der Antrag richtet sich gegen eine verbindliche Spezifikation, die die EU-Kommission am 16. Juli 2026 auf Grundlage des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) beschloss. Googles Antrag auf einstweilige Maßnahmen soll die Vorgabe bis zur gerichtlichen Prüfung aussetzen.
Welche Suchdaten die EU-Regel umfasst
Die Spezifikation sieht vor, dass Google Suchdaten, die das Unternehmen zur Optimierung eigener Suchdienste erhebt, anonymisiert mit geeigneten Drittanbietern von Suchdiensten teilt. Auch KI-Chatbots mit Suchfunktion können als Empfänger infrage kommen.
Die Kommission beschreibt ein mehrstufiges Anonymisierungsverfahren. Außerdem kann Google vor der Weitergabe an einen bestimmten Anbieter prüfen, ob schwerwiegende Risiken für Cybersicherheit oder Datenschutz bestehen. Die Vorgabe legt auch eine Formel zur Berechnung des Datenpreises und ein transparentes Verfahren für den Zugang fest. Die in derselben Mitteilung beschriebenen Android-Interoperabilitätsregeln für konkurrierende KI-Assistenten sind ein eigener Regelungsbereich.
Googles Datenschutzbedenken und die Schutzmaßnahmen der Kommission
Google soll den Antrag mit erheblichen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken für Nutzer in Europa begründet haben. Die Kommission beschreibt für ihre Vorgabe Anonymisierung und eine Prüfung möglicher Risiken beim jeweiligen Empfänger.