Am 2. Oktober 2026 wurde ein geschwärzter Eilantrag im Verfahren Hilton v. Noem öffentlich. Darin werfen vier Kläger DHS-Agenten vor, im Januar in Maine Menschen fotografiert, Kennzeichen und weitere persönliche Angaben gesammelt und Datensätze im Investigative Case Management (ICM) angelegt zu haben. Die Vorwürfe stehen in einem Antrag der Kläger; es handelt sich nicht um gerichtliche Feststellungen.
Was der Antrag behauptet
Der Antrag trägt das Datum 11. September 2026 und betrifft die Beobachtung von Einsätzen der US-Einwanderungsbehörde ICE in Maine. Die Kläger Elinor Hilton, Colleen Fagan, Polyxenia Pantos und Carlyn Williams behaupten, Beamte des US-Heimatschutzministeriums DHS hätten Beobachter fotografiert, Informationen zu ihnen recherchiert und in ICM gespeichert. Das Vorgehen habe dazu dienen sollen, Menschen von der Beobachtung abzuhalten.
Der Antrag schildert außerdem eine Gesichtserkennungssuche mit der Smartphone-Anwendung Mobile Query, die der US-Grenzschutzbehörde CBP zugeordnet ist. Mobile Query und ICM sind unterschiedliche Systeme.
Wie ICM und TECS zusammenhängen
ICM ist ein Fallmanagementsystem, das Ermittler der Homeland Security Investigations (HSI), einer ICE-Behörde, zur Dokumentation von Ermittlungen nutzen. Palantir entwickelte das System auf Grundlage seiner Software Gotham.
Eine DHS-Datenschutzprüfung von 2016 beschreibt, dass ICM Datensätze zu erfassten Personen automatisch an TECS weitergibt. Das System der CBP nutzt solche Einträge demnach als Hinweise bei der Überprüfung von Reisenden. Die Kläger behaupten, Einträge zu Carlyn Williams hätten zu einer zusätzlichen Kontrolle an der Grenze beigetragen.
Die geschilderten Fälle von Pantos und Williams
Der Antrag beschreibt, wie Polyxenia Pantos am 20. Januar 2026 in Portland eine Festnahme während eines ICE-Einsatzes beobachtet und fotografiert habe. Am 16. März seien Pantos und Carlyn Williams bei ihrer Rückkehr aus Québec am Grenzübergang Jackman etwa eine Stunde festgehalten worden. Laut Antrag trugen Williams’ ICM- und TECS-Datensätze zu einer zusätzlichen Kontrolle bei.
DHS’ Position und die Forderungen der Kläger
DHS weist die Darstellung der Kläger zurück. Die Behörde bezeichnete die geschilderten Vorgänge als Einzelfälle und erklärte, sie verstießen gegen DHS-Richtlinien.
Die Kläger beantragen, Williams’ Datensätze in ICM und TECS zu archivieren oder zu ändern und nachteilige Maßnahmen auf Grundlage der bei den Begegnungen gesammelten Informationen zu untersagen. Außerdem wollen sie bestimmte Einschüchterungspraktiken in Maine untersagen lassen, darunter Drohungen mit einer Aufnahme in eine Beobachtungsliste und das Fahren von Beobachtern zu ihren Wohnadressen.