Meta will seine überarbeiteten Geschäftsbedingungen für die kommerzielle Nutzung am 30. Oktober 2026 in Kraft setzen. Die Vorschau erlaubt automatisierte Zugriffe auf Websites, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Geschäftskontos verbunden sind. In der dort sichtbaren Crawling-Klausel stehen Zwecke rund um Werbung und Geschäftsprodukte sowie die Integrität und Sicherheit von Meta-Produkten – das Wort „train“ kommt darin nicht vor.
Welche Websites und Zugriffe die Klausel erfasst
Die Bedingungen gelten für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung von Meta-Produkten, etwa für Werbung und Marketing, den Verkauf oder die Präsentation von Produkten sowie die Verwaltung einer Seite. Die Crawling-Klausel erstreckt sich auf Domains, Seiten und URLs, die mit den Produkten oder Dienstleistungen des Nutzers verbunden sind. Sie nennt automatisierte Software wie Bots und Webcrawler sowie Zugriffe, Indexierung, Zwischenspeicherung, Analyse, Sammlung und Abruf von Inhalten; auch regelmäßige Aktualisierungen sind vorgesehen. Meta nennt diese Befugnisse und ihre vorgesehenen Zwecke in der Vorschau der Commercial Terms.
Warum Berichte KI-Training erwähnen
Ars Technica (16. Oktober) und Nieman Journalism Lab (15. Oktober) geben eine Fassung der Crawling-Klausel wieder, die auch das Trainieren von Meta-Produkten nennt. Das unterscheidet sich vom Wortlaut in der Meta-Vorschau. Beide Berichte geben die abweichende Formulierung wieder; Nieman Journalism Lab ordnet außerdem die Einschätzung des Rechtswissenschaftlers James Grimmelmann ein, der die Formulierung als mögliche Erlaubnis deutete, Inhalte von Nachrichtenseiten für KI-Training zu nutzen. Das ist seine rechtliche Auslegung der wiedergegebenen Fassung.
Was sich für geschäftliche Nutzer ändert
Meta beschreibt die Überarbeitung als Zusammenführung bestehender Bedingungen: Die Product Catalog Terms werden in die Commercial Terms aufgenommen, die Ad Creative Generative AI Terms in die Self-Serve Ad Terms. Laut Meta sollen die neuen Commercial Terms und Self-Serve Ad Terms am 30. Oktober 2026 gelten. Die Ankündigung von Meta nennt den Termin und die Zusammenführung.
Meta erklärte laut Nieman Journalism Lab, Website-Betreiber könnten den Zugriff über robots.txt steuern; außerdem ändere die Aktualisierung nichts an Metas Crawling-Praxis. Die Vorschau besagt, dass Nutzer, die den Bedingungen nicht zustimmen, die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung von Meta-Produkten beenden können. Wer nach einer Mitteilung über geänderte Bedingungen geschäftlich weiter auf Meta-Produkte zugreift oder sie nutzt, stimmt den Änderungen laut Vorschau zu.