Meta pausierte die geplante Änderung der Geschäftsbedingungen für Geschäftskonten auf Facebook und Instagram. Am 5. November teilte das Unternehmen laut Reuters mit, die Änderungen würden nicht wie geplant am 20. November wirksam. Während der weiteren Konsultation sollten die bisherigen Bedingungen gelten. Meta kündigte außerdem ein späteres Update an.

Die Pause gilt dem geplanten Regelwechsel für Geschäftskonten. Die separat berichtete Erfassung öffentlicher Beiträge ist ein eigener Vorgang.

NeoTeo hatte zuvor berichtet, dass der 20. November als neuer Wirksamkeitstermin vorgesehen war. Der frühere Bericht zur Terminverschiebung ordnet die Vorgeschichte ein.

Worum es beim geplanten Website-Zugriff ging

Der Vorschlag betraf automatisierte Zugriffe auf Websites, die mit Geschäftskonten verknüpft sind. Die Software sollte laut Associated Press zugehörige Domains, Seiten oder URLs etwa indexieren, zwischenspeichern, analysieren und abrufen können. Meta-Sprecher Andy Stone erklärte, es gehe darum, genaue Produktinformationen von Drittanbieter-Websites für Werbung und Inhaltsempfehlungen auf den eigenen Plattformen zu nutzen, nicht um Nachrichtenseiten auszulesen. Die Los Angeles Times berichtete, Meta habe zuvor das Wort „train“ aus einer überarbeiteten Fassung der Bedingungen entfernt.

Verlage und andere Kritiker hielten die Formulierungen dennoch für weit genug, um eine weitergehende Nutzung von Inhalten für die KI-Entwicklung zu ermöglichen. Das war ihre Einschätzung des möglichen Umfangs. Die von Meta beschriebene Produktnutzung und die Kritik an der Reichweite der Bedingungen blieben damit zwei unterschiedliche Positionen.

Öffentliche Beiträge sind ein eigener Vorgang

Die Los Angeles Times berichtete außerdem, dass öffentliche Beiträge gewöhnlicher Nutzer auf Facebook und Instagram möglicherweise bereits für das Training von KI erfasst werden. Diese Praxis ist von der pausierten Änderung der Geschäftsbedingungen für Geschäftskonten getrennt.

Gericht und Behörde befassten sich mit dem Vorschlag

Am 28. Oktober gewährte ein norwegisches Gericht auf Antrag von 180 Medienunternehmen eine einstweilige Verfügung. Eine umfassendere Prüfung der Rechtmäßigkeit sollte folgen, berichtete die Associated Press. Das war keine abschließende Entscheidung über die Bedingungen.

Am 30. Oktober erklärte die britische Competition and Markets Authority (CMA), sie beginne eine Untersuchung der vorgeschlagenen Bedingungen. Die Behörde äußerte die Sorge, dass Meta Nachrichtenverlage und andere Inhaltsunternehmen dadurch unfairen Handelsbedingungen aussetzen könnte.