Am 28. Oktober erklärte Meta, den Start der geplanten Geschäftsbedingungen auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die Konsultation mit Branchenverbänden könne über den 20. November hinausgehen; bis zu ihrem Abschluss sollten die bisherigen Bedingungen gelten, berichtete Reuters über die Erklärung. Die Vorgeschichte der Frist haben wir in unserer früheren Einordnung der Meta-Bedingungen beschrieben.
Warum Verlage Meta trotz weniger Verweisverkehr weiter nutzen
Die geplanten Bedingungen betreffen den geschäftlichen Umgang mit Verlagsinhalten in KI-Werkzeugen. Für Verlage bemisst sich der Nutzen von Meta-Plattformen jedoch nicht allein daran, wie viele Menschen von dort auf ihre Websites gelangen. Von Digiday befragte Audience-Verantwortliche nannten auch Reichweite, Markenbekanntheit, Interaktion, den Aufbau von Gemeinschaften und die Gewinnung von Abonnenten. Eilidh Wilson von der Professional Publishers Association sagte Digiday, Verweisverkehr allein unterschätze deshalb die Abhängigkeit der Verlage von Meta.
Die berichteten Kennzahlen beschreiben unterschiedliche Größen. Similarweb-Daten zeigten laut Digiday im Jahresvergleich 5 Prozent weniger Facebook-Verkehr zu zehn Verlagswebsites. Separat bezifferten von Digiday zitierte Chatbeat-Daten den durchschnittlichen Anteil der Meta-Plattformen am weltweiten Verlagsverkehr im Juli 2026 auf 3,47 Prozent. Dafür wurden mehr als 2.500 Domains ausgewertet.
Was die gemeldeten KI-Lizenzen über die allgemeinen Bedingungen aussagen
Digiday berichtete außerdem von sieben mehrjährigen Vereinbarungen, mit denen Meta ausgewählten Verlagen Inhalte für KI lizenziert. Zu den genannten Unternehmen gehörten CNN, Fox News, People Inc. und USA Today Co. Die finanziellen Bedingungen und die Zahlungsmodelle wurden nicht offengelegt. Diese Verträge betreffen einzelne Vereinbarungen; sie beschreiben nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen, über deren geplante Änderungen Verlage mit Meta diskutierten.