Meta nennt in seiner aktuellen Vorschau der Geschäftsbedingungen den 20. November 2026 als Wirksamkeitsdatum. Die Bay Area News Group berichtete am 23. Oktober, Meta habe den zuvor für den 30. Oktober vorgesehenen Termin verschoben. Die Klausel erlaubt automatisierter Software den Zugriff auf und das Erfassen von Websites, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens verbunden sind. Sie umfasst auch die Erstellung von Test-Zugangsdaten.

Was die Crawling-Klausel beschreibt

Die Bedingungen gelten laut Meta für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung seiner Produkte. Dazu zählen etwa das Verwalten von Seiten und Unternehmensgruppen, Werbung, Marketingnachrichten und Produktangebote sowie die Nutzung von Ads Manager oder Meta Business Suite. Crawling bezeichnet den automatisierten Zugriff auf Webseiten, um sie etwa zu erfassen und auszuwerten. Die Klausel schließt auch das regelmäßige Abrufen von Aktualisierungen ein.

Als Zwecke für die gesammelten Inhalte nennt Meta, Werbe- und Geschäftsprodukte bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu warten sowie die Integrität und Sicherheit seiner Produkte zu schützen. Training steht nicht in dieser Zweckliste. Der Medien- und Urheberrechtsanwalt Matt Topic hält den Begriff „entwickeln“ dennoch für weit genug, um Training einzuschließen. Das ist seine juristische Einschätzung.

Meta erklärte außerdem, Websitebetreiber könnten mit robots.txt den Zugriff von Crawlern steuern. Eine ausdrückliche Zusage dazu enthält die Crawling-Klausel selbst nicht. Wer nach einer Mitteilung über eine Änderung Meta-Produkte weiterhin geschäftlich nutzt, stimmt den Bedingungen laut Meta zu. Wer nicht einverstanden ist, kann die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung beenden.

Welche Änderungen Verlage verlangen

Am 22. Oktober forderte die News/Media Alliance Meta-CEO Mark Zuckerberg auf, die Bedingungen zurückzuziehen und mit Verlagen über Änderungen zu sprechen. Der US-Verband verlangte außerdem eine separate Zustimmung zum Crawling, mehr Klarheit über die beteiligten Produkte und Bots sowie die Achtung von Registrierungsschranken und Bezahlschranken.

Vier europäische Verbände, darunter die European Magazine Media Association, die European Newspaper Publishers’ Association, der European Press Council und News Media Europe, forderten die EU-Kommission auf, die Bedingungen in ihrer jetzigen oder einer gleichwertigen Form zu blockieren. Die spanische Asociación de Medios de Información unterstützte das Anliegen. Diese Forderungen geben die Positionen der Verbände wieder.

Was das Urteil Kadrey v. Meta betrifft

2025 befand ein US-Bundesbezirksgericht im Verfahren Kadrey v. Meta, dass Metas Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher zum Training von Llama im konkreten Fall unter die US-amerikanische Fair-Use-Regelung fiel. Die Zusammenfassung des US Copyright Office bezieht sich auf diese Bücher und den konkreten Prozessfall. Das Urteil entschied weder über Metas neue Geschäftsbedingungen noch über jede andere Form von Web-Crawling oder KI-Training.