Eine im September 2026 in Chicago eingereichte vorgeschlagene US-Sammelklage wirft Meta vor, aus Fotos auf Facebook und Instagram biometrische Informationen gewonnen und diese für NameTag sowie die generativen KI-Systeme Emu und Muse Image genutzt zu haben. Meta weist die Vorwürfe zurück. Eine gerichtliche Feststellung, dass die behaupteten Vorgänge tatsächlich stattgefunden haben, liegt nicht vor.
Was die Klage behauptet
Zu den Klägern gehören Eltern und Kinder aus Illinois und Kalifornien. Nach Darstellung der Klage soll Meta Gesichtsmerkmale aus Bildern auf seinen Plattformen verarbeitet haben, ohne die abgebildeten Personen ausreichend zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen. Die behauptete Nutzung reicht dabei von einem Gesichtserkennungssystem für die smarten Brillen von Meta bis zu Anwendungen für generative Bild-KI.
Die Klage ordnet NameTag und die KI-Systeme in denselben größeren Streit ein: Fotos und andere Plattformdaten könnten nicht nur Inhalte für KI-Modelle liefern, sondern auch biometrisch auswertbare Informationen enthalten. Ob und aus welchen konkreten Bildern die behaupteten Gesichtsabbilder stammen, ist dabei nicht öffentlich auf einzelne Aufnahmen zurückgeführt.
Das Verfahren soll Bilder oder Eingaben ab dem 4. September 2021 erfassen. Die vorgeschlagene landesweite Gruppe könnte Millionen Menschen umfassen. Für behauptete vorsätzliche oder rücksichtslose Verstöße nach dem Recht von Illinois werden 5.000 US-Dollar pro Verstoß genannt, für fahrlässige Verstöße 1.000 US-Dollar pro Verstoß – jeweils vorbehaltlich höherer tatsächlicher Schäden.
NameTag: Code, aber kein Verbraucherprodukt
NameTag soll Gesichter, die von einer Brille erfasst werden, in biometrische Signaturen umwandeln und mit auf dem Smartphone gespeicherten Gesichtsabbildern vergleichen können. Der Code war laut der damaligen Berichterstattung in der KI-Begleit-App für die Meta-Brille enthalten. Diese App wurde mehr als 50 Millionen Mal heruntergeladen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass NameTag als Verbraucherfunktion veröffentlicht wurde. Meta erklärt, NameTag sei nicht an Verbraucher ausgeliefert worden und es habe noch keine endgültige Entscheidung über eine Veröffentlichung gegeben. Die Funktion war für Nutzer nicht aktiviert. Meta entfernte den Code am 5. Juni 2026 aus der App.
Metas Antwort
Meta bezeichnet die Klage als unbegründet und erklärt, sie habe transparent darüber informiert, wie Daten zum Aufbau und zur Verbesserung ihrer KI-Produkte verwendet würden. Das Unternehmen bestreitet außerdem, eine universelle Gesichtsdatenbank aufzubauen.
Justin Boley, Anwalt der Kläger und Partner bei Wexler Boley & Elgersma, formuliert den zentralen Vorwurf anders: Menschen sollten sich nicht darum sorgen müssen, dass ihre biometrischen Informationen missbraucht werden, nur weil Fotos von ihnen auf einer sozialen Plattform erscheinen.
Damit stehen zwei offene Fragen nebeneinander. Die Klage behauptet eine biometrische Nutzung von Plattformbildern und eine Verbindung zu NameTag und KI-Systemen. Meta bestreitet die Darstellung und verneint den Aufbau einer universellen Gesichtsdatenbank. Aus diesem Gegensatz folgt noch keine gerichtliche Entscheidung über die Herkunft, den Umfang oder die Speicherung der behaupteten Gesichtsabbilder.
Was für Betroffene auf dem Spiel steht
Für Menschen, deren Fotos auf Facebook oder Instagram erschienen sind oder die Bilder und Eingaben an Metas generative KI-Systeme übermittelt haben, geht es um die Grenze zwischen gewöhnlichen Bilddaten und biometrischen Informationen. Ein Foto zeigt ein Gesicht; ein biometrisches Gesichtsabbild soll daraus eine wiedererkennende digitale Signatur ableiten. Genau diese Verarbeitung ist der Kern des Vorwurfs.
Eine automatische Auszahlung gibt es daraus nicht. Für die aktuelle vorgeschlagene Sammelklage ist keine Zahlung an einzelne Betroffene festgestellt. Dafür wären weitere gerichtliche Schritte nötig, etwa die Anerkennung der Gruppe, ein Vergleich oder ein Urteil. Die in der Klage genannten Beträge sind daher keine Entschädigung, die Leserinnen und Leser jetzt beantragen könnten.
Einordnung der früheren Vergleiche
Meta war bereits an zwei anderen US-Verfahren zu biometrischen Daten beteiligt. Sie liefern politischen und rechtlichen Kontext, entscheiden aber nicht über die Vorwürfe des neuen Verfahrens.
| Verfahren | Zuständigkeit oder Empfänger | Thema | Betrag oder Rechtsfolge | Verfahrensstand |
| Vorgeschlagene Sammelklage 2026 | Illinois, Kalifornien und vorgeschlagene landesweite Gruppe in den USA | Behauptete biometrische Verarbeitung von Facebook- und Instagram-Bildern im Zusammenhang mit NameTag, Emu und Muse Image | 5.000 US-Dollar je behauptetem vorsätzlichem oder rücksichtslosem Verstoß in Illinois; 1.000 US-Dollar je behauptetem fahrlässigem Verstoß, jeweils vorbehaltlich höherer tatsächlicher Schäden | Vorgeschlagenes Verfahren; Vorwürfe sind nicht gerichtlich festgestellt |
| Vergleich 2020 | Illinois | Früheres Gesichtserkennungssystem und behauptete Verstöße gegen den Schutz biometrischer Daten | 650 Millionen US-Dollar | Meta stimmte einem Vergleich zu |
| Vergleich 2024 | Bundesstaat Texas | Separates Verfahren zu behaupteter Erfassung von Gesichtsgeometrie und biometrischen Daten | 1,4 Milliarden US-Dollar an den Bundesstaat Texas | Separater Vergleich; keine festgestellte Auszahlung an Mitglieder der aktuellen vorgeschlagenen Sammelklage |
Der Unterschied ist entscheidend: Der Vergleich von 2024 war eine Zahlung an den Bundesstaat Texas. Er ist kein Beleg dafür, dass Mitglieder der neuen vorgeschlagenen Sammelklage Schecks erhalten, und er entscheidet nicht über die aktuellen Behauptungen.
Was Leser jetzt nicht voraussetzen sollten
NameTag war nach Metas Darstellung keine an Verbraucher ausgelieferte Funktion. Gleichzeitig wurde Code für die Funktion in einer weit verbreiteten Begleit-App beschrieben. Technische Funktionsfähigkeit und öffentliche Verfügbarkeit sind zwei verschiedene Dinge – und im aktuellen Streit darf daraus weder ein veröffentlichtes Produkt noch ein Beweis für die Klagevorwürfe gemacht werden.
Ebenso ist nicht festgestellt, dass Meta eine universelle Gesichtsdatenbank aufgebaut hat. Meta bestreitet genau das; die Behauptungen über biometrische Daten aus Plattformbildern sind Gegenstand des vorgeschlagenen Verfahrens.
Der praktische Kern für Betroffene ist deshalb ernüchternd, aber klar: Die Klage bedeutet derzeit weder eine automatische Auszahlung noch den Nachweis einer Haftung. Sie macht sichtbar, wie eng soziale Fotos, Gesichtserkennung, smarte Brillen und KI-Training inzwischen miteinander verknüpft werden können – rechtlich entschieden ist diese Verbindung in diesem Fall aber noch nicht.