Die aktualisierten Commercial Terms von Meta sollen am 30. Oktober 2026 in Kraft treten. Sie erlauben Meta oder einem beauftragten Unternehmen, bestimmte Websites mit automatisierter Software zu erfassen und die Inhalte unter anderem für das Training von Meta-Produkten zu nutzen. Die Klausel formuliert eine vertragliche Erlaubnis, keinen Bericht über den Zugriff auf eine konkrete Website. Meta Commercial Terms
Das ist eine weiter gefasste Formulierung als in Metas früheren Werbebedingungen: Diese erlaubten bereits das automatisierte Erfassen von URLs, die Nutzer im Zusammenhang mit Anzeigen bereitgestellt hatten. Der Unterschied liegt im Anknüpfungspunkt der Klausel – nicht in einem belegten Wandel der Crawling-Praxis.
Was sich gegenüber den früheren Werbebedingungen ändert
Metas Ad Creative Generative AI Terms galten laut ihrem Text ab dem 6. Mai 2024. Sie bezogen sich auf URLs, die Nutzer im Zusammenhang mit Anzeigen angaben, und erlaubten deren automatisiertes Erfassen für die Anzeigen oder weitere Zwecke dieser Bedingungen. Die neuen Commercial Terms beziehen sich dagegen auf Domains, Webseiten und URLs, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Geschäftsnutzers verbunden sind oder durch die Nutzung von Meta-Produkten verfügbar werden. Frühere Werbebedingungen · Aktualisierte Commercial Terms
| Vergleichspunkt | Frühere Ad Creative Generative AI Terms | Aktualisierte Commercial Terms |
| Anknüpfungspunkt | URLs, die Nutzer im Zusammenhang mit Anzeigen bereitstellten | Domains, Webseiten oder URLs, die mit Produkten oder Dienstleistungen eines Geschäftsnutzers verbunden sind oder durch die Nutzung von Meta-Produkten verfügbar werden |
| Genannter Rahmen | Nutzung im Zusammenhang mit Anzeigen oder für Zwecke der damaligen Bedingungen | Geschäftliche oder kommerzielle Nutzung von Meta-Produkten; die Bedingungen nennen unter anderem Anzeigen, Produktangebote, Apps sowie Unternehmensseiten und -gruppen |
| Genannte Zwecke | Nutzung im Anzeigenkontext oder für Zwecke der damaligen Bedingungen | Bereitstellung, Entwicklung, Verbesserung, Forschung, Training und Integrität der erfassten Meta-Produkte, Dienste und Funktionen |
Der Vergleich zeigt, dass Meta Crawling bereits in einem enger gefassten Werbekontext erlaubte. Die neuen Bedingungen knüpfen die Erlaubnis breiter an geschäftlich verbundene Websites und führen Training ausdrücklich als möglichen Zweck auf. Frühere Werbebedingungen · Aktualisierte Commercial Terms
Welche Websites und Vorgänge die Klausel nennt
Die Klausel erfasst nicht pauschal jede Website. Gemeint sind Domains, Webseiten oder URLs, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Geschäftsnutzers verbunden sind oder durch die Nutzung von Meta Company Products und Diensten verfügbar werden. Die Commercial Terms gelten für geschäftliche oder kommerzielle Nutzung; als Beispiele nennt Meta unter anderem Werbung und Marketingnachrichten, Produktangebote, App-Entwicklung, Unternehmensseiten und -gruppen sowie Business Suite, Ads Manager und Messdienste. Meta Commercial Terms
Für den Zugriff nennt Meta automatisierte Software wie Scraper, Bots, Spiders, Crawler und User-Agents. Auch das Erstellen von Test-Zugangsdaten ist aufgeführt. Die erlaubten Vorgänge umfassen den Zugriff, das Indexieren, Zwischenspeichern, Analysieren, Sammeln, Abrufen und Crawlen von Inhalten sowie das regelmäßige Abrufen von Aktualisierungen. Als mögliche Zwecke nennt der Text, Meta-Produkte und -Dienste bereitzustellen, weiterzuentwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu trainieren sowie deren Integrität zu wahren. Meta Commercial Terms
Meta und Juristen bewerten die Reichweite unterschiedlich
Meta erklärte laut einem am 15. Oktober 2026 veröffentlichten Bericht von Nieman Lab, die Aktualisierung fasse bereits bestehende Formulierungen zusammen und ändere nichts an Metas Crawling-Praxis. Das Unternehmen sagte dem Bericht zufolge außerdem, Websitebetreiber könnten den Zugriff über robots.txt steuern. Nieman Lab
Drei von Nieman Lab befragte Juristen hielten eine weiter reichende Auslegung der neuen Formulierung für möglich. Sie stellten auch infrage, ob robots.txt im Konfliktfall Vorrang vor den Geschäftsbedingungen hätte. Diese Einschätzungen beschreiben mögliche rechtliche Lesarten; die Reichweite der Klausel bleibt damit umstritten. Nieman Lab