Am 17. Oktober 2026 endet in Spanien die sechsmonatige Frist, innerhalb derer der Rufnummernbereich 400 vollständig betriebsbereit sein muss. Die spanische Resolution ordnet neunstellige Nummern mit den Anfangsziffern 400 ausgehenden kommerziellen Anrufen zu; welche Unternehmen darunter fallen, regelt das Gesetz 10/2025. Die Resolution im spanischen Staatsanzeiger BOE

Was die spanische 400-Vorwahl regelt

Eine 400-Nummer besteht aus neun Ziffern und ist für ausgehende Werbeanrufe vorgesehen. Sie darf weder für eingehende Anrufe noch für den Kundenservice verwendet werden. Netzbetreiber dürfen außerdem keine Anrufe zu einer 400-Nummer verbinden – ein Rückruf ist damit über diesen Nummernbereich nicht möglich. Die Resolution legt die Verwendung des Bereichs 400 fest

Für die Beschränkung anderer Nummernbereiche bei kommerziellen Anrufen verweist die Resolution auf eine Ausnahme in Absatz 4 der einzigen Übergangsvorschrift des Gesetzes 10/2025.

Welche Unternehmen unter die Regel fallen

Das Gesetz 10/2025 erfasst bestimmte Anbieter grundlegender Dienste von allgemeinem Interesse, die in Spanien tätig sind. Außerdem gilt es für kundenorientierte Unternehmen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Das Gesetz 10/2025 im BOE

Gesetzliche KategorieVoraussetzung
Anbieter grundlegender Dienste von allgemeinem InteresseDer Anbieter ist in Spanien tätig.
Kundenorientierte UnternehmenMindestens 250 Beschäftigte, ein Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Die drei Schwellenwerte sind Alternativen: Ein Unternehmen muss nicht alle erfüllen. Die Regel gilt also nicht pauschal für jedes Unternehmen; entscheidend sind die gesetzlich genannten Kategorien und Kriterien.

Zwei Fristen für unterschiedliche Pflichten

Die Frist am 17. Oktober 2026 betrifft den Rufnummernbereich 400. Die Resolution trat am 17. April 2026 in Kraft und räumte sechs Monate ein, um den Bereich vollständig betriebsbereit zu machen. Die Frist und das Inkrafttreten stehen in der Resolution

Daneben sieht das Gesetz 10/2025 eine zwölfmonatige Frist für die Anpassung der Kundenserviceleistungen vor. Sie endet am 28. Dezember 2026. Ein kommerzielles Angebot während eines Kundenservicekontakts ist nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es mit der Lösung einer Anfrage, Beschwerde oder Störung zusammenhängt und eine Verbesserung bietet. Gesetz 10/2025 regelt Kundenservice und Anpassungsfrist

Welche Möglichkeiten haben Anrufende?

Netzbetreiber dürfen Kundinnen und Kunden auf Anfrage anbieten, den Dienst für kommerzielle Anrufe über 400 abzuschalten. Die Resolution schreibt dieses Angebot als Möglichkeit der Betreiber vor, nicht als automatische Sperre für alle Anschlüsse. Die Resolution zur Abschaltoption