Die Korea Communications Standards Commission (KCSC) forderte am 13. September zwölf ausländische Unternehmen auf, sensible Informationen in Anträgen zur Entfernung von Online-Inhalten besser zu schützen. Anlass war ein mutmaßlicher Vorgang, bei dem Informationen aus einem Antrag zur Entfernung von Inhalten zu digitalen Sexualverbrechen über Google an eine externe Organisation gelangt und dort öffentlich geworden sein sollen.

Entscheidend ist die Trennung zwischen dem Inhalt und dem Löschantrag: Die KCSC reagierte auf den möglichen Umgang mit den Informationen, die einem Antrag beigefügt waren. Es geht also nicht nur darum, ob ein problematischer Inhalt entfernt wird, sondern auch darum, wie die dazu übermittelten sensiblen Daten behandelt werden.

Südkorea nimmt die Daten hinter Löschanträgen in den Blick

Zu den zwölf Unternehmen, die die KCSC zu stärkeren Schutzmaßnahmen aufforderte, gehören Google, Meta Korea, X Korea und TikTok Korea. Die KCSC ersuchte außerdem um die Entfernung des offengelegten Materials und der damit verbundenen Google-Suchergebnisse.

Die mutmaßliche Weitergabe der Informationen ist damit nicht als erwiesene Rechtsverletzung oder gerichtliche Feststellung einzuordnen. Sie bildet jedoch den konkreten Anlass für die Forderung, Daten aus regulatorischen und inhaltlichen Löschanträgen besser gegen externe Weitergabe, Verbreitung und Offenlegung abzusichern.

Eine separate Datenschutzuntersuchung läuft

Südkoreas Personal Information Protection Commission (PIPC) gab am 11. September bekannt, eine eigene Untersuchung eingeleitet zu haben. Die Behörde hatte bereits am 7. September Unterlagen von Google angefordert und prüft, welche Informationen weitergegeben wurden, wann und auf welchem Weg dies geschah sowie auf welcher Verarbeitungsgrundlage und mit welcher Einwilligung die Daten behandelt wurden. Auch mögliche Verstöße sind Teil der Untersuchung.

Die PIPC und die KCSC sind unterschiedliche Behörden. Die Untersuchung der PIPC ist eine laufende Prüfung und keine Feststellung einer Haftung von Google.

Cloudflare und vier internationale Organisationen einbezogen

Neben der Aufforderung an die zwölf Unternehmen richtete die KCSC eine separate Bitte an Cloudflare. Das Unternehmen soll seine Kontrollen gegen die externe Weitergabe, Weiterverbreitung oder Offenlegung sensibler Informationen aus regulatorischen Anfragen stärken. Cloudflare gehört damit nicht automatisch zu den zwölf Unternehmen aus der KCSC-Aufforderung.

Die KCSC teilte den Vorgang außerdem mit vier internationalen Organisationen: der International Association of Internet Hotlines, dem Global Online Safety Regulators Network, dem International Institute of Communications und dem US National Center for Missing & Exploited Children.

Damit erweitert sich der Schutzgedanke über die eigentliche Entfernung eines Inhalts hinaus: Nicht nur das Ergebnis eines Löschantrags, sondern auch die sensiblen Angaben, die zu seiner Bearbeitung übermittelt werden, stehen im Mittelpunkt der behördlichen Reaktion.