Berichten zufolge wies US-Richterin Jacqueline Scott Corley am 2. Oktober 2026 den Antrag von ByteDance Inc. ab, die Klage abweisen zu lassen. Ted Entertainment Inc. und Matt Fisher können ihre Klage nach dem US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) damit weiterführen. Sie werfen ByteDance vor, Schutzmaßnahmen von YouTube umgangen zu haben, um Videos für das Training generativer KI zu beschaffen.
Was die Kläger über YouTube-Videos behaupten
Im Mittelpunkt steht eine DMCA-Klage wegen der mutmaßlichen Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gegen automatisiertes Abrufen. Ted Entertainment Inc. und Matt Fisher behaupten, ByteDance habe solche Maßnahmen umgangen, um YouTube-Videos für das Training von KI-Modellen zu erhalten. In dem Rechtsstreit wird auch MagicVideo genannt, ein ByteDance-System zur Videoerzeugung aus Text und Bildern.
ByteDance argumentiert mit der öffentlichen Abrufbarkeit
ByteDance hielt entgegen, dass die Videos auf YouTube frei angesehen werden konnten. Die Klage behaupte nicht, dass Nutzer zum bloßen Ansehen eine Bezahlschranke, ein Passwort oder eine vergleichbare technische Zugangssperre überwinden mussten.
Damit stehen zwei unterschiedliche Vorgänge im Raum: Videos auf YouTube anzusehen und beim Abrufen von Videos Schutzmaßnahmen gegen automatisiertes Auslesen zu umgehen. ByteDance stützte seinen Antrag auf die öffentliche Abrufbarkeit der Videos; die Klage von Ted Entertainment Inc. und Matt Fisher läuft nach Corleys Entscheidung weiter.