Am 16. September 2026 schlossen sich einer gemeldeten Koalition von Verlagen, die gegen OpenAI und Microsoft vorgeht, 26 weitere Publikationen an. Damit umfasst der Zusammenschluss laut Bericht mehr als 550 Medienangebote; Platkin LLP vertritt davon 60 Verlage direkt. Im Kern geht es um die Frage, ob geschützte Texte für das Training generativer KI und für bestimmte Ausgaben verwendet werden dürfen.

Die Koalition von Publikationen wächst

Die Kläger werfen OpenAI und Microsoft vor, journalistische Inhalte ohne Erlaubnis oder Bezahlung für die Entwicklung kommerzieller KI-Produkte genutzt zu haben. Außerdem geht es um die angebliche Reproduktion oder Weiterverwendung von Berichten sowie um den Vorwurf, dass Autorenangaben, Urheberrechtshinweise und Nutzungsbedingungen entfernt worden seien.

Diese Vorwürfe sind Teil der Klagen der Verlage. Die Zahl der beteiligten Publikationen ist selbst noch keine Entscheidung über die urheberrechtliche Haftung von OpenAI oder Microsoft.

Platkin LLP soll 60 Verlage direkt vertreten. Zu den am 16. September 2026 als neue Beteiligte genannten Organisationen gehören unter anderem Times Publishing Company, Austin Chronicle Corp., Alternative Newsweekly Foundation und SwimSwam Partners.

Mehr als 550 Publikationen sind nicht zwölf Verfahren

Die beiden Zahlen beschreiben unterschiedliche Ebenen des Rechtsstreits:

MaßstabGemeldete VerlegerkoalitionGebündelte New Yorker Verfahren
Gezählt werdenPublikationen und VerlageUrheberrechtsverfahren
UmfangMehr als 550 Publikationen12 Verfahren
VerfahrensrahmenKlagen im Umfeld von Platkin LLPMultidistriktverfahren beim Southern District of New York
Zeitlicher Bezug26 weitere Beitritte am 16. September 2026Bündelung im April 2025

Die Koalition und das Multidistriktverfahren sind deshalb keine zwei Angaben über dieselbe Menge. Das eine zählt beteiligte Medienangebote, das andere zusammengeführte Klagen.

Die Vorwürfe gegen OpenAI und Microsoft

Die Auseinandersetzungen betreffen mehrere rechtliche Fragen. Verlage und Autoren machen unter anderem geltend, dass urheberrechtlich geschützte Werke kopiert und zum Training von KI-Modellen verwendet wurden. Bei den Ausgaben geht es um Fälle, in denen Systeme geschützte Ausdrucksformen angeblich reproduzieren oder in ähnlicher Form wiedergeben.

Ein weiterer Komplex betrifft Informationen zur Rechteverwaltung. In dem Verfahren im Umfeld von Platkin LLP wird OpenAI laut Bericht vorgeworfen, Autorenangaben, Copyright-Hinweise und Nutzungsbedingungen entfernt zu haben. Diese Vorwürfe werden unter anderem mit dem Digital Millennium Copyright Act in Verbindung gebracht.

OpenAI und Microsoft weisen die Vorwürfe im gebündelten Verfahren zurück. Ihre Position lautet, dass die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten als Fair Use geschützt sein könne und die Verarbeitung der Werke neues Material hervorbringe.

Was die zwölf gebündelten Verfahren bedeuten

The New York Times Company reichte am 27. Dezember 2023 eine Klage gegen Microsoft und OpenAI ein. Am 30. April 2024 verklagten acht weitere US-Zeitungsverlage die beiden Unternehmen. Im April 2025 wurden zwölf verwandte Urheberrechtsverfahren im Southern District of New York gebündelt.

Im weiteren Verlauf ließ das Gericht bestimmte Ansprüche die nächste Verfahrensstufe erreichen. Am 27. Oktober 2025 wies es OpenAIs Antrag zurück, einen auf KI-Ausgaben bezogenen Anspruch wegen direkter Urheberrechtsverletzung im Alter-Verfahren abzuweisen. Das entschied nicht über Fair Use.

Am 15. Dezember 2025 ließ das Gericht im Verfahren von Ziff Davis bestimmte Ansprüche nach Abschnitt 1202(b) des DMCA sowie Ansprüche wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzung weiterlaufen. Einen in der Verfahrensübersicht beschriebenen Anspruch nach Abschnitt 1202(a) wies es ab. Auch diese Entscheidung war keine abschließende Feststellung einer Urheberrechtsverletzung.

Die zentrale Frage: Was darf Fair Use abdecken?

Historisches Interview zur Frage, wie das US-Urheberrecht die Entwicklung generativer KI und mögliche Lizenzmodelle beeinflussen könnte

Fair Use ist im US-Urheberrecht eine Einzelfallprüfung. In diesem Streit muss das Gericht klären, ob die Nutzung geschützter Werke zum Training von KI-Modellen unter den konkreten Umständen rechtlich zulässig ist. Dazu kommt die Frage, wie Ausgaben zu bewerten sind, wenn sie geschützte Inhalte oder wesentliche Ausdrucksformen wiedergeben.

Am 4. September 2026 wurden konkurrierende Anträge auf eine Entscheidung im summarischen Verfahren zum Thema Fair Use berichtet. Die Verlage wollen die Fair-Use-Position der Unternehmen zurückweisen. Die Unternehmen verteidigen sie. Die Discovery im gebündelten Verfahren lief weiter.

Auch die wirtschaftliche Seite ist erheblich: Je nachdem, wie Gerichte Training und Ausgaben einordnen, könnten Lizenzmodelle, Vergütungen für Rechteinhaber und die Entwicklung kommerzieller KI-Angebote stärker in den Mittelpunkt rücken. Das erklärt, warum der Konflikt weit über eine einzelne Zeitung oder ein einzelnes Modell hinausreicht.

Warum der Streit für KI-Unternehmen und Journalismus zählt

Für Medienhäuser steht nicht nur die Nutzung einzelner Artikel auf dem Spiel. Ihre Klagen verbinden das Training mit der möglichen Konkurrenz durch KI-Systeme, die Informationen zusammenfassen oder Inhalte erzeugen. Für OpenAI und Microsoft geht es dagegen darum, ob öffentlich zugängliche Daten für die Entwicklung ihrer Systeme genutzt werden dürfen, ohne dass jede einzelne Quelle lizenziert wird.

Die Entscheidungen zu den einzelnen Ansprüchen legen dafür wichtige prozessuale Leitplanken fest. Ob die Nutzung von Trainingsdaten oder bestimmte KI-Ausgaben tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen, bleibt die zentrale Frage des laufenden Rechtsstreits.