Spanien soll vorgeschlagen haben, bestimmte bereits geschlossene öffentliche Verträge mit Huawei von künftigen EU-Beschränkungen für Hochrisikoanbieter auszunehmen. EL ESPAÑOL-Invertia berichtete am 2. November 2026 über die Formulierung in einem Entwurf des Rates der Europäischen Union. Die Ausnahme wäre Teil eines Vorschlags, keine geltende EU-Regel.

Was Spaniens Vorschlag für bestehende Verträge vorsieht

Laut dem Bericht sollten Beschränkungen nur für Vergabeverfahren gelten, die nach einem festgelegten Stichtag beginnen. Verträge und Vereinbarungen, die vorher geschlossen wurden, sollten ausgenommen sein. Spätere Verlängerungen und Bestellungen unter Rahmenvereinbarungen sollten dagegen als neue Verträge gelten. Eine Rahmenvereinbarung legt Bedingungen für spätere Abrufe fest; sie macht diese Abrufe nach der berichteten Formulierung nicht automatisch zu geschützten Altverträgen.

Die in Spanien genannten Huawei-Verträge

EL ESPAÑOL-Invertia führt mehrere öffentliche Beschaffungen als Beispiele an. Für Huawei-OceanStor-Server zur Speicherung von Daten aus gerichtlich genehmigten Überwachungsmaßnahmen bei SITEL nennt der Bericht eine Vertragserneuerung im Sommer 2025 im Wert von 12,3 Millionen Euro. Für Ersatzteile an Adifs Datennetz nennt er ein Höchstbudget von 484.000 Euro einschließlich Steuern und eine Laufzeit von zwei Jahren.

Im Juni 2026 schrieb die IT-Verwaltung der Sozialversicherung (GISS) laut Bericht Leistungen für Unterstützung, Betrieb und Wartung von Datenbanken im Wert von 160,9 Millionen Euro aus. Der Bericht nennt außerdem zwei 2021 beschaffte Huawei OceanStor Dorado 8000 bei der spanischen Steuerbehörde.

Was die Drei-Jahres-Frist der Kommission umfasst

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Januar 2026 ihren Vorschlag für einen überarbeiteten EU-Cybersecurity Act. Die darin beschriebene Drei-Jahres-Frist betrifft Mobilfunkanbieter, die Hochrisikoanbieter aus 5G-Netzen entfernen sollen, wie die Kommission in ihrer Darstellung des 5G-Übergangs erläutert.

EL ESPAÑOL-Invertia berichtete, die Positionen von Rat, Europäischem Parlament und Kommission sollten im Laufe des Jahres 2027 zu einem gemeinsamen Text zusammengeführt werden.