Die britische Wettbewerbsbehörde CMA leitete am 30. Oktober eine Untersuchung zu Metas geplanten Geschäftsbedingungen ein. Der Streit dreht sich um eine Klausel, die nach Darstellung von Verlagen den automatisierten Abruf und die Nutzung von Inhalten geschäftlich verknüpfter Websites ohne Bezahlung ermöglichen könnte. WAN-IFRA verlangt den Rückzug der Bedingungen.
Was WAN-IFRA von Meta verlangt
Ende Oktober berichtete El Correo über die Forderung des Verlegerverbands WAN-IFRA, Meta solle die vorgeschlagenen Bedingungen zurückziehen und mit einer repräsentativen Delegation aus der Verlagsbranche beraten. Verlage jeder Größe sollten die Nutzung ihrer Inhalte ablehnen können, ohne den Zugang zu Meta-Diensten, Reichweite oder vermittelten Besucherverkehr zu verlieren.
Welche Zugriffe der ursprüngliche Entwurf vorsah
Nieman Lab beschrieb die ursprüngliche Klausel als Erlaubnis für automatisierte Programme wie Bots, Crawler und Scraper, Domains, Seiten und URLs aufzurufen, zu erfassen, zu analysieren und regelmäßig nach Aktualisierungen abzufragen. Gemeint waren Websites, die Nutzer ihrer Meta-Geschäftsdienste mit ihren Produkten oder Dienstleistungen verknüpfen.
Der beschriebene Anwendungsbereich umfasste die Verwaltung von Seiten und Gruppen, Werbung, Marketingnachrichten und das Meta-Business-Dashboard. Der Entwurf nannte unter anderem Entwicklung, Verbesserung und Training als mögliche Verwendungszwecke. Damit bezog sich der Vorschlag auf geschäftliche Nutzung von Meta-Diensten. Ob ein Creator-Konto darunter fällt, hängt davon ab, ob es die beschriebenen Geschäftsdienste nutzt.
Was sich am Wortlaut änderte
Laut einem späteren Bericht von Nieman Lab entfernte Meta am 16. Oktober das ausdrückliche Wort „train“ aus der Klausel und bezog die genannten Zwecke stärker auf Werbe- und Geschäftsprodukte. Die Erlaubnis zum Crawling blieb dem Bericht zufolge bestehen. Die Änderung des Begriffs bedeutete also nicht, dass auch der automatisierte Zugriff aus dem Vorschlag verschwand.
Zeitplan und weitere Reaktionen
Meta nennt auf seiner Business-Hilfeseite den 20. November 2026 als geplanten Geltungsbeginn der aktualisierten Meta Commercial Terms und Self-Serve Ad Terms.
Die Associated Press berichtete, dass ein norwegisches Gericht am 28. Oktober auf Antrag von 180 Medienunternehmen eine einstweilige Verfügung erließ. Sie setzt die neuen Bedingungen für die antragstellenden Unternehmen vorläufig aus.
Meta-Sprecher Andy Stone erklärte laut Associated Press, die Änderung solle aktuelle Produktinformationen von Websites Dritter für Werbeanzeigen und Inhaltsempfehlungen erfassen; sie richte sich nach Darstellung des Unternehmens nicht auf Nachrichtenseiten. Stone sagte außerdem, Meta wolle keine Richtlinienänderungen ohne umfassende Beratung mit Branchenverbänden und Branchenvertretern vornehmen.