Am 30. Oktober 2026 beantragten die Human Consent Foundation (HCF), fünf weitere Organisationen und drei Einzelpersonen beim United States District Court for the Southern District of New York die Erlaubnis, einen Amicus-Curiae-Schriftsatz im konsolidierten Urheberrechtsverfahren gegen OpenAI und Microsoft einzureichen. Der Entwurf argumentiert, kollektive Lizenzierung und maschinenlesbare Einwilligung könnten die Rechteklärung für KI-Nutzung praktikabel machen. Der Antrag und der vorgeschlagene Schriftsatz beziehen sich auf dasselbe Verfahren.

Was der Antrag dem Gericht vorlegen möchte

Ein Amicus-Curiae-Schriftsatz ist die Stellungnahme eines Dritten, der nicht selbst Partei ist und dem Gericht eine zusätzliche Perspektive zu einem Rechtsstreit darlegt. Der Antrag betrifft das konsolidierte Verfahren In re OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation, MDL No. 1:25-md-03143, vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York.

Der Entwurf behandelt die Frage, ob sich Rechte an Werken, die für KI-Systeme genutzt werden, praktisch identifizieren, klären und lizenzieren lassen. Dazu gehören laut Antrag auch Nutzung für Datenaufnahme, Training und Grounding. Der Schriftsatz ordnet das Thema dem vierten Faktor der US-amerikanischen Fair-Use-Prüfung zu: den Auswirkungen einer Nutzung auf bestehende oder mögliche Märkte für ein Werk. Die Lizenzierungsbehauptungen sind die Position der vorgeschlagenen amici, keine gerichtliche Feststellung.

Wer im Schriftsatz steht und wer ihn unterstützt

Als vorgeschlagene amici curiae nennt der Schriftsatz sechs Organisationen:

  • Human Consent Foundation
  • Creative Artists Agency
  • Music Artists Coalition
  • National Association of Voice Actors
  • Writer, Inc.
  • Creators Coalition on Artificial Intelligence

Als einzelne vorgeschlagene amici sind Cate Blanchett, Nick Hexum und Steven Soderbergh aufgeführt. Appendix A nennt separat 25 weitere Personen und die Stan Lee Foundation als Unterstützer. Sie stehen damit nicht im Briefkopf als vorgeschlagene amici.

Der Lizenzierungsansatz soll freiwillig bleiben

Die vorgeschlagenen amici argumentieren, dass bestehende kollektive Lizenzierung, maschinenlesbare Einwilligungserklärungen und ein aktiver Lizenzmarkt gegen die Annahme sprächen, Rechteklärung für KI sei zu teuer oder praktisch nicht umsetzbar. Der Entwurf beschreibt die vorgeschlagenen Mechanismen als freiwillig und auf ausdrücklicher Zustimmung beruhend. Rechteinhaber sollen ablehnen können; daraus folge laut Schriftsatz weder eine Pflichtlizenz noch eine Standardvergütung.

Welche Aufgaben HCF für sich beschreibt

HCF erklärt im Schriftsatz, den Human Consent Standard zu entwickeln und zu pflegen sowie das Human Consent Registry zu betreiben. Der Standard wird als XML-basierte technische Spezifikation für maschinenlesbare Erklärungen zu Rechten an kreativen Werken und Personenabbildungen beschrieben. Das Register soll solche Erklärungen veröffentlichen und für KI-Systeme auffindbar und abfragbar machen.

HCF beschreibt sich dabei nicht als Lizenzierungsstelle: Laut Schriftsatz lizenziert die Stiftung selbst keine Werke, sammelt keine Tantiemen, betreibt keinen Marktplatz und verkauft keine Daten.