Vor einem Jahr haben wir über die „tyrannische“ Situation der McDonald’s-Eismaschinen in den Vereinigten Staaten gesprochen, die es den Franchisenehmern unmöglich machte, eigene Reparaturen durchzuführen. Damals haben iFixit und die Organisation Public Knowledge versprochen, eine Ausnahme beim Copyright Office zu beantragen, um diese Aktionen zu ermöglichen und nicht in die Illegalität zu geraten. Die gute Nachricht ist, dass diese Ausnahme kürzlich gewährt wurde, und obwohl sie einige Einschränkungen hat, wird erwartet, dass der Albtraum defekter Maschinen im ganzen Land etwas milder wird.
Die Welt ist ein sehr seltsamer Ort geworden. Landwirte können ihre Traktoren nicht reparieren. Wir besitzen die Spiele, die wir kaufen, nicht. Drucker ohne Patronen erlauben kein Scannen. DRM in Zügen. Und natürlich Eismaschinen, deren Reparatur illegal ist. Das Portal McBroken deckt das Chaos der McDonald’s-Eiscreme vollständig auf: Zum Zeitpunkt des Schreibens sind 14.72 Prozent aller ihrer Maschinen in den Vereinigten Staaten außer Betrieb, und der einzige Weg, sie wieder zum Laufen zu bringen, besteht darin, ein Vermögen an ihren Hersteller zu zahlen … aber das wird sich ändern.
„Den McFlurry befreien“: McDonald’s-Eismaschinen können von Dritten repariert werden
Das Copyright Office der Vereinigten Staaten hat den Antrag auf Ausnahme von iFixit und der Organisation Public Knowledge für „die Diagnose, die Wartung und die Reparatur“ von Geräten zur Lebensmittelzubereitung „im Einzelhandel“ angenommen. Wenn wir uns erinnern: Abschnitt 1201 des Digital Millennium Copyright Act macht jeden Versuch eines Bypass von Sicherheitssystemen, die urheberrechtlich geschützte Werke schützen, illegal, auch wenn keine Verletzung dieses Rechts vorliegt. Das Copyright Office ermöglicht jedoch alle drei Jahre ein Überprüfungsfenster für Ausnahmen, die dann vom Bibliothekar des Kongresses genehmigt werden müssen.
Nun, der ursprüngliche Antrag war umfassender, aber der endgültige Text hat einige Einschränkungen. Erstens entgeht er nicht der natürlichen Drei-Jahres-Grenze (er ist nicht „permanent“), und zweitens gilt die Ausnahme nicht für industrielle Geräte. Andererseits zeichnet sich die Ausnahme durch die Unterstützung der Antitrust-Abteilung des Justizministeriums, der FTC (Federal Trade Commission) und der NTIA (National Telecommunications and Information Administration, unter dem Dach des Handelsministeriums) aus. Zu den Gegnern gehören die Association of Home Appliance Manufacturers, Philips North America und aus irgendeinem Grund die MPA und die RIAA.
Offizielle Ankündigungen: iFixit und Public Knowledge