Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hielt mit Beschluss vom 21. Oktober 2026 bestimmte Unterlagen im Verfahren T‑503/25 gegenüber Broadcom vertraulich. Über CISPEs Klage gegen die Freigabe der Broadcom/VMware-Übernahme entschied das Gericht damit nicht. Der Beschluss des EuG betrifft die Behandlung von Informationen im Gerichtsverfahren.

Welche Informationen vertraulich bleiben

Das Gericht gab den Anträgen von CISPE und der Europäischen Kommission auf vertrauliche Behandlung von Informationen in der Klageschrift und ihren Anlagen gegenüber Broadcom vollständig statt. Broadcom ist in diesem Verfahren Streithelfer auf Seiten der Kommission.

Warum das Gericht die Vertraulichkeit gewährte

Nach Auffassung des Gerichts könnten die geschützten Angaben CISPE-Mitglieder identifizierbar machen und sensible geschäftliche Informationen über ihre Beziehungen zu VMware sowie ihre strategischen Entscheidungen offenlegen. Eine Offenlegung könne den Mitgliedern erheblichen Schaden zufügen und sie dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen.

Das Gericht bezog auch ehemalige VMware-Kunden in diese Erwägung ein. Es verwies auf Broadcoms marktbeherrschende Stellung bei Fibre-Channel-Hostbusadaptern (FC-HBAs), die für Cloud-Infrastrukturdienste wesentlich seien. Zu den geschützten Anlagen gehörten außerdem Informationen aus einer laufenden Untersuchung der Kommission zur Lizenzierung von VMware-Software.

Worum es in CISPEs Klage geht

CISPE, ein Verband von 48 Cloud-Infrastrukturanbietern in der EU, reichte am 23. Juli 2025 eine Klage auf Nichtigerklärung der Kommissionsentscheidung C(2023) 4654 final ein. Die Kommission hatte am 12. Juli 2023 die Broadcom/VMware-Konzentration für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt. Sie ist Beklagte; Broadcom ist nicht Beklagter, sondern unterstützt die Kommission als Streithelfer.

Broadcom wandte ein, die geschwärzten Angaben seien nötig, um die Zulässigkeit der Klage anzufechten und auf ihre inhaltlichen Argumente zu antworten. Das Gericht entschied, dass Broadcom als Streithelfer keinen Einwand gegen die Zulässigkeit erheben konnte, weil die Kommission selbst diese nicht bestritten hatte. Zugleich befand es, die vertrauliche Behandlung hindere Broadcom nicht daran, CISPEs inhaltliche Klagegründe zu verstehen und zu beantworten. Über CISPEs Antrag, die Freigabe der Übernahme aufzuheben, befand der Beschluss nicht.