Frankreichs Nationalversammlung nahm am 30. Oktober 2026 in erster Lesung zum Haushalt 2027 den Änderungsantrag I-1358 an. Er schlägt eine Abgabe von 0,055 € je Gigabyte vor, die Datenanbieter zahlen müssten. Der Antrag erhielt 11 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen. Das offizielle Abstimmungsergebnis
Wer nach dem Vorschlag zahlen und Daten erfassen müsste
Zahlungspflichtig wäre der Anbieter, der die Daten aussendet, etwa ein Inhalteanbieter. Internetanbieter (ISPs) sollen das übertragene Datenvolumen je Absender erfassen und die Angaben zusammengefasst und anonymisiert vierteljährlich an die französische Steuerverwaltung DGFiP melden. Der Antrag nennt dafür die Identität des Absenders, dessen Registrierungsnummer bei der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) und das Datenvolumen. Die Aufsichtsbehörde Arcep und die DGFiP sollen das Verfahren begleiten; technische Einzelheiten wären noch per Verordnung festzulegen. Der Wortlaut von Änderungsantrag I-1358
Der Antrag sieht vor, dass keine Aufzeichnungen über Inhalt oder Ziel der Daten verlangt werden dürfen. Er nennt außerdem eine Obergrenze von 15 Prozent des in Frankreich erzielten Umsatzes oder 2 Prozent des Gesamtumsatzes.
Wie der Antrag Datenverkehr über CDNs zählt
Ein Content Delivery Network (CDN) speichert Inhalte auf verteilten Servern, damit sie näher bei den Nutzern bereitgestellt werden können. Nutzt ein Anbieter ein CDN, soll nach dem Antrag die Summe der Datenströme zählen, die das CDN verlassen. Der Einsatz eines solchen Netzwerks fällt damit in die vorgeschlagene Berechnung ein. Änderungsantrag I-1358
Für Anbietergruppen ohne eine in Frankreich ansässige Gesellschaft nennt der Entwurf einen gesonderten Zahlungsweg: Die DGFiP soll bis zum 30. Januar einen Steuerbescheid verschicken; die Zahlung in Euro wäre bis zum 30. März des Folgejahres fällig. Für Gruppen mit einer französischen Gesellschaft verweist der Text auf die Modalitäten der Körperschaftsteuer. Auch diese Fristen gehören zum Vorschlag.
Was die Antragsteller zu Verkehr und Einnahmen schätzen
Die Begründung des Änderungsantrags nennt jährlich 200 Milliarden GB Datenverkehr und erwartet daraus Einnahmen von 10 Milliarden Euro. Beides sind Schätzungen der Antragsteller. Zum vorgeschlagenen Satz entsprächen 100 GB erfasstem Datenverkehr rechnerisch 5,50 € vor Anwendung der Obergrenze. Das wäre eine Berechnung der Abgabe beim Datenanbieter, keine festgelegte Gebühr für einen einzelnen Internetkunden. Die Begründung zu Änderungsantrag I-1358
Welche Einwände in der Debatte vorgebracht wurden
Der französische Minister David Amiel und der Finanzberichterstatter Philippe Juvin sprachen sich gegen den Änderungsantrag aus. Amiel äußerte Zweifel an der Messbarkeit und schätzte, kleinere Inhalteanbieter, darunter französische, könnten etwa die Hälfte der vorgesehenen Belastung tragen. Juvin warnte, Plattformen könnten Kosten an Werbetreibende weitergeben. Die Sitzungsniederschrift der Nationalversammlung