Jane Doe beantragte am 2. Oktober 2026 beim U.S. Judicial Panel on Multidistrict Litigation (JPML), 26 US-Bundesverfahren zu Vorwürfen gegen Grok und andere generative KI-Werkzeuge für gemeinsame vorgerichtliche Schritte an das US-Bezirksgericht für den Western District of Arkansas zu übertragen. Der Antrag zielt auf eine Koordinierung der Verfahren, nicht auf eine Entscheidung über die Vorwürfe oder die Haftung der Beklagten. Der Schriftsatz schlägt Chief Judge Timothy L. Brooks als zuständigen Richter vor.
Was der Antrag für die Verfahren bedeuten würde
Jane Doe beruft sich auf 28 U.S.C. § 1407. Das US-Gesetz ermöglicht es, Bundesverfahren mit gemeinsamen Tatsachenfragen für koordinierte oder zusammengelegte Schritte vor dem Prozess an ein Gericht zu übertragen. Die Motion bezieht die in ihrem Anhang aufgeführten Klagen sowie spätere Verfahren mit ähnlichen gemeinsamen Fragen ein. Sie zählt 26 Jane- und John-Doe-Kläger beziehungsweise Verfahren; acht Verfahren seien bereits im vorgeschlagenen Bezirk vor Judge Brooks anhängig gewesen.
Die Klagevorwürfe betreffen laut Motion Grok und Grok Imagine. Jane Doe und die weiteren Kläger werfen den Beklagten unter anderem Mängel bei der Gestaltung und bei Schutzmaßnahmen vor. Die Vorwürfe besagen, Grok oder andere generative KI-Werkzeuge hätten sexuelle Bilder oder Videos mit realen Minderjährigen erzeugt. Die Motion nennt x.AI Corp., x.AI, LLC, x.AI Holdings LLC und X Corp. als Beklagte.
Was hinter den Bildzahlen steckt
Für die Zahlen beruft sich die Motion auf Untersuchungen des Center for Countering Digital Hate (CCDH). Dem Schriftsatz zufolge analysierte CCDH eine Stichprobe von 20.000 Bildern aus einem Bestand von geschätzt 4,6 Millionen Bildern, die zwischen dem 29. Dezember 2025 und dem 8. Januar 2026 erzeugt worden waren. Auf dieser Grundlage schätzte die Organisation die Zahl sexualisierter Bilder auf rund 3 Millionen, darunter etwa 23.000 Bilder mit Kindern. Es sind Schätzwerte aus einer Stichprobe, keine vollständige Zählung.
Aktenzeichen und Verfahrensstand
Die Motion führt die JPML-Petitionsreferenz 1:26-P-49. MassArbitration berichtete für den Stand vom 9. Oktober 2026, dass der Antrag noch nicht entschieden und kein MDL-Aktenzeichen vergeben worden war. Der Bericht unterscheidet damit zwischen der Referenz des eingereichten Antrags und einem Aktenzeichen für ein eingerichtetes multidistriktliches Verfahren.