Oracle meldete am 10. September 2026 für Q1 FY2027 einen freien Cashflow von minus 5,396 Milliarden US-Dollar. Das Quartal endete am 31. August; Oracle führte das Minus auf Investitionen zur Unterstützung des Wachstums seines Cloud-Infrastrukturgeschäfts zurück.
Wie aus positivem operativem Cashflow ein Minus wurde
Der operative Cashflow lag in den drei Monaten bis zum 31. August bei 23,103 Milliarden US-Dollar. Die Investitionsausgaben betrugen 28,499 Milliarden US-Dollar. Weil die Ausgaben den operativen Mittelzufluss überstiegen, fiel der freie Cashflow negativ aus.
Oracle berechnet den freien Cashflow, indem es die Investitionsausgaben vom operativen Cashflow abzieht:
| Rechenschritt | Betrag in Milliarden US-Dollar |
| Operativer Cashflow | 23,103 |
| Abzüglich Investitionsausgaben | 28,499 |
| Freier Cashflow | −5,396 |
Die 40 Milliarden US-Dollar schlossen die ATM-Emission ein
Oracle erwartete laut einer Mitteilung vom 10. Juni 2026 für das Geschäftsjahr 2027 Finanzierungen über rund 40 Milliarden US-Dollar durch Fremd- und Eigenkapital. In dieser Summe war das zuvor angekündigte ATM-Programm über 20 Milliarden US-Dollar bereits enthalten.
Im September berichtete Oracle, die Aktienemission über 20 Milliarden US-Dollar im ersten Quartal des Geschäftsjahres abgeschlossen zu haben. Dieser Bruttobetrag lag vor Provisionen. In der Kapitalflussrechnung wies das Unternehmen nach Emissionskosten einen Nettozufluss von 19,909 Milliarden US-Dollar aus.
Cloud-Wachstum und Auftragsbestand
Oracles Cloud-Infrastructure-Umsatz stieg im ersten Quartal im Jahresvergleich in US-Dollar um 121 Prozent auf 7,388 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen meldete außerdem mehr als 30 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen KI-Cloud-Verträgen, die es im Quartal abgeschlossen hatte, sowie zusätzliche Rechenzentrumskapazität von 850 MW.
Der Restauftragsbestand (Remaining Performance Obligations, RPO) belief sich auf 664 Milliarden US-Dollar und lag damit 209 Milliarden US-Dollar über dem Vorjahreswert. Er umfasst vertragliche Leistungsverpflichtungen, die noch nicht als Umsatz verbucht wurden. Der RPO-Wert ist daher kein bereits eingegangener Geldbetrag.