Reuters berichtete am 26. Oktober 2026, der überarbeitete spanische Vorschlag hebe die Schwelle für Rechenzentren von mindestens 1 MW auf mehr als 10 MW an. MITECOs ursprünglicher Entwurf knüpfte seine Hauptpflichten an die Netzanschlussleistung; getrennte Informationspflichten sollten ab 500 kW IT-Leistung gelten.
Was die 1-MW-Grenze im ursprünglichen Entwurf maß
MITECO bezog den Schwellenwert der ersten Fassung auf die Leistung am Stromnetzanschluss, nicht auf die Leistung der IT-Ausrüstung im Rechenzentrum. Für Informations- und Veröffentlichungspflichten galt eine eigene Grenze: Sie sollten ab 500 kW IT-Leistung greifen. Das sind zwei verschiedene Messgrößen und Anwendungsbereiche.
MITECOs Konsultationsseite zum ursprünglichen Entwurf nennt beide Schwellen. Den Überblick über Spaniens ursprüngliche Ökostromregeln für Rechenzentren hat NeoTeo bereits veröffentlicht.
Erneuerbare Energie: stündliche Quote und längeres Zeitfenster
Laut Reuters soll der Vorschlag weiterhin mindestens 80 Prozent erneuerbare Stromversorgung in jeder Betriebsstunde verlangen. Für die Erfüllung dieser Vorgabe seien unter bestimmten Bedingungen bis zu fünf Jahre Übergangszeit vorgesehen.
Reuters zufolge wächst das Zeitfenster für qualifizierende erneuerbare Anlagen von 18 auf 36 Monate vor Betriebsbeginn. Für Solarenergie soll diese zeitliche Begrenzung nicht gelten. Damit betrifft die berichtete Änderung neben der höheren Schwelle auch den Zeitraum, in dem erneuerbare Erzeugung vor dem Start eines Rechenzentrums installiert werden kann.
Die Konsultation zum ursprünglichen Entwurf ist abgeschlossen
MITECO führte die öffentliche Konsultation zur ersten Fassung vom 27. August bis zum 10. September 2026 durch und kennzeichnet sie als abgeschlossen. Reuters bezeichnete die am 26. Oktober berichtete Überarbeitung als Vorschlag.