Snap Inc. schloss vor Prozessbeginn in Los Angeles einen Vergleich über die Ansprüche von K.D.B. und S.J. ab. Die Anwälte der beiden Klägerinnen gaben die Einigung am 2. November 2026 bekannt. Für den 4. November waren die Eröffnungsstatements angesetzt; an diesem Tag wurde gemeldet, der zweite Bellwether-Prozess sei vom Tisch. Die Bedingungen und die Summe des Vergleichs wurden nicht bekanntgegeben.

Was der Vergleich umfasst

Die Einigung löst die Ansprüche von K.D.B. und S.J. aus einem Verfahren über mutmaßliche Schäden durch das Design sozialer Medien. Ein Bellwether-Verfahren ist ein Musterprozess, dessen Verlauf Orientierung für ähnliche Klagen geben soll.

Andere Nutzer, die sich für separate individuelle Schiedsverfahren über Labaton anmeldeten, sind davon nicht umfasst. Aus der Einigung folgt kein allgemeiner Anspruch auf eine Auszahlung oder die Wiederherstellung anderer Snapchat-Konten.

Die Vorwürfe wurden nicht vor Gericht entschieden

Die Klägerinnen warfen Snapchat vor, das Plattformdesign habe zwanghafte Nutzung gefördert und zu Schäden beigetragen. Snap hatte diese Darstellung am 30. Oktober zurückgewiesen und erklärt, sie stelle sowohl die Erfahrungen der Klägerinnen als auch das Design der Plattform falsch dar. Da der Vergleich vor den Eröffnungsstatements zustande kam, entschied keine Jury in diesem Verfahren über die Vorwürfe.

Zuvor hatte Meta Vergleiche mit beiden Klägerinnen geschlossen. Im früheren Bericht zum damaligen Stand des Verfahrens war Snap deshalb noch der einzige verbliebene Beklagte.