Die Consumer Rights Wiki dokumentiert mindestens 44 Formulierungen von Sony mit Besitzbezug für digitale Spiele. Das verschärft einen kalifornischen Verbraucherschutzprozess, in dem Sony Interactive Entertainment, LLC zugleich argumentiert, Käufe im PlayStation Store vermittelten keine Eigentumsrechte, sondern eine begrenzte, widerrufbare Lizenz. Das ist Sonys Prozessposition – kein Gerichtsurteil.
Sonys Lizenzargument trifft auf eigene Besitzsprache
Die neue Dokumentation betrifft konkrete Hinweise auf Sony-Webseiten und in Sony-Diensten. Dazu gehören Formulierungen wie „digitales PS4-Spiel, das du bereits besitzt“ oder Hinweise auf Spiele, die Nutzer „besitzen“. Die mindestens 44 Beispiele sind weder 44 Klagen noch 44 gerichtliche Feststellungen. Sie bilden den sprachlichen Hintergrund für die zentrale Frage des Verfahrens: Reicht der Hinweis auf eine Lizenz aus, wenn andere Sony-Texte den Eindruck von Besitz vermitteln?
Sony Interactive Entertainment, LLC hält dem entgegen, dass vernünftige Verbraucher bei einer digitalen Transaktion nicht von Eigentum am Spiel ausgehen würden. In ihrem Antrag vom 21. August 2026 argumentiert Sony außerdem, dass die Lizenzvereinbarung und die Nutzungsbedingungen unmittelbar über „Confirm Purchase“ in kontrastierender Schrift angezeigt und vor dem Kauf akzeptiert werden. Damit widerspricht Sony dem Vorwurf eines unzureichend sichtbaren Hinweises; das ist die Darstellung des Unternehmens, keine gerichtliche Feststellung.
Worum es in der kalifornischen Klage geht
Andrew Garcia, Edward Heycock, Jason Mendoza und John Salinas reichten am 18. Juni 2026 eine Sammelklage gegen Sony Interactive Entertainment, LLC beim United States District Court for the Northern District of California ein. Im Mittelpunkt stehen Kaufhinweise im PlayStation Store wie „Buy Now“ und „Confirm Purchase“.
Die Kläger behaupten nicht, dass Käufer das Urheberrecht an einem Spiel erwerben. Ihr Vorwurf zielt auf etwas Praktischeres: Ein Kunde könnte „kaufen“ so verstehen, dass er dauerhaft auf die erworbene Kopie zugreifen darf. Eine widerrufbare Lizenz ist dagegen an die Bedingungen des Software- und Plattformangebots gebunden.
Das sind zwei verschiedene Ebenen:
- Urheberrecht: Es bleibt beim Rechteinhaber des Spiels und wird durch den Kauf nicht auf den Kunden übertragen.
- Nutzungsrecht: Es bestimmt, was der Käufer mit der digitalen Kopie tun darf.
- Lizenz: Sie kann die Nutzung an Vertragsbedingungen, ein Konto oder die Plattform binden und wird nach Sonys Prozessposition widerrufbar eingeräumt.
Sony verweist außerdem auf die unterschiedlichen Käufe von Resident Evil Requiem: Jason Mendoza soll das Spiel am 14. Februar 2026 für 69,99 US-Dollar erworben haben, Edward Heycock am 25. Februar 2026 ebenfalls für 69,99 US-Dollar. Daraus leitet Sony ab, dass mehrere Kunden dasselbe digitale Spiel kaufen können und es deshalb nicht wie ein einzelnes physisches Objekt „besitzen“.
Dieser Vergleich beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, welche dauerhaften Nutzungsrechte ein Käufer erwarten darf. Genau an dieser Schnittstelle liegt der Verbraucherschutzstreit.
Was California AB 2426 verlangt
California AB 2426 ist seit dem 1. Januar 2025 wirksam. Das Gesetz betrifft digitale Waren, die mit Begriffen wie „buy“ oder „purchase“ angeboten werden – also mit Formulierungen, die für vernünftige Käufer einen uneingeschränkten Eigentumseindruck erzeugen können.
Das Gesetz sieht zwei Wege vor: Der Verkäufer kann eine klare und deutlich erkennbare, vom übrigen Vertrag getrennte Lizenzinformation vor dem Kauf zusammen mit einem Link, QR-Code oder vergleichbaren Zugang zu den vollständigen Bedingungen bereitstellen. Alternativ kann er eine ausdrückliche Bestätigung einholen, in der die Lizenz und ihre relevanten Einschränkungen erklärt werden. Die gesetzlichen Ausnahmen betreffen unter anderem Abonnements, kostenlose digitale Waren und dauerhaft herunterladbare Offline-Produkte, deren Zugriff der Verkäufer nach dem Kauf nicht widerrufen kann.
AB 2426 entscheidet nicht, ob Sonys Hinweise den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das muss im Verfahren geklärt werden. Ebenso wenig verbietet das Gesetz pauschal jeden Kaufbutton mit dem Wort „kaufen“ und verleiht Kunden nicht automatisch ein Recht auf Weiterverkauf oder Übertragung.
Warum die 44 Beispiele relevant sind
Die Beispiele treffen Sonys Argument an einer konkreten Stelle: Einerseits beschreibt Sony die Transaktion im Rechtsstreit als Lizenz. Andererseits verwendet das Unternehmen in verbraucherorientierten Texten wiederholt Wörter, die nach normalem Sprachgebrauch Besitz ausdrücken.
Das beweist keine Rechtsverletzung. Es macht aber verständlich, warum die Kläger die Sichtbarkeit und Verständlichkeit der Lizenzinformation angreifen. Für Käufer zählt am Ende nicht nur, dass irgendwo Vertragsbedingungen stehen, sondern auch, welche Bedeutung der eigentliche Kaufvorgang vermittelt.
Der entscheidende Unterschied lautet daher nicht „digital gegen physisch“ und auch nicht „Urheberrecht gegen Raubkopie“. Es geht um die Erwartung an eine bezahlte digitale Kopie: Ist sie dauerhaft nutzbar, oder hängt die Nutzung von einer widerrufbaren Lizenz und den Bedingungen des Dienstes ab?
Was die Disc-Ankündigung für 2028 bedeutet
Sony kündigte am 1. Juli 2026 an, die Produktion physischer Discs für neue PlayStation-Spiele ab Januar 2028 einzustellen. Die Ankündigung betrifft neue Spiele, die dann für PlayStation-Konsolen erscheinen. Bereits veröffentlichte oder bis dahin erscheinende Disc-Spiele sind von dieser Aussage nicht erfasst; neue Spiele sollen weiterhin digital im PlayStation Store und über den Handel erhältlich sein.
Das ist für die Lizenzdebatte relevant, weil eine Disc für viele Spieler mit Ausleihen, Weiterverkauf und langfristiger Aufbewahrung verbunden ist. Daraus folgt aber weder, dass jede vorhandene physische Ausgabe verschwindet, noch dass eine künftige PlayStation-Konsole ohne Laufwerk erscheint. Eine Hardware-Aussage zu einer PlayStation 6 ist damit nicht verbunden.
Wie es im Verfahren weitergeht
Sony beantragte am 21. August 2026, die Ansprüche in ein individuelles Schiedsverfahren zu verweisen und das Verfahren auszusetzen; hilfsweise beantragte das Unternehmen die Abweisung der Klage. Der Antrag ist kein Urteil über die Lizenzfrage und entscheidet auch nicht, ob die Hinweise im PlayStation Store den Anforderungen von California AB 2426 entsprechen.
Der Kern des Falls bleibt deshalb klar umrissen: Sony verteidigt digitale PlayStation-Käufe als begrenzte, widerrufbare Lizenzen. Zugleich dokumentiert die Consumer Rights Wiki mindestens 44 Sony-Formulierungen, die von Besitz oder bereits vorhandenem Besitz sprechen. Für Spieler ist genau diese sprachliche Spannung entscheidend – besonders dann, wenn physische Discs für neue Spiele ab 2028 seltener werden.