Am 19. Oktober 2026 verpflichtete US-Bundesrichter Thomas S. Hixson Meta Platforms, Inc. in einem Discovery-Beschluss dazu, Beteiligte an bestimmten Entscheidungen über den Download von Datensätzen aus Schattenbibliotheken zu benennen. Erfasst sind auch Personen, die an einer gemeinsamen Entscheidung mitwirkten. Der Beschluss betrifft fünf Urheberrechtsverfahren.

Welche Personen Meta benennen muss

Entrepreneur Media, LLC hatte mit Interrogatory 22 Auskunft zu Datensätzen verlangt, die Werke des Unternehmens enthielten. Meta muss die natürlichen Personen nennen, die entschieden, den Erwerb oder Download solcher Datensätze genehmigt oder gebilligt haben. Hinzukommen sollen die ungefähren Zeiträume ihrer Beteiligung sowie Angaben zur jeweiligen Entscheidung und zum betroffenen Datensatz.

Die Frage setzt keine einzelne verantwortliche Person voraus: Laut Beschluss muss Meta auch alle Personen aufführen, die an einer entsprechenden Gruppen- oder Teamentscheidung beteiligt waren.

Was der Beschluss zu Torrenting und Seeding regelt

Hixson gab Interrogatory 23 teilweise statt. Meta muss Auskunft zu bestimmten Personen geben, die an Torrenting-Entscheidungen beteiligt waren, sowie zu den Personen, die entschieden, ob und wie Dateien über BitTorrent weitergegeben oder solche Weitergaben verhindert werden sollten. Seeding bezeichnet dabei das Weitergeben heruntergeladener Dateien an andere Teilnehmer im Netzwerk.

Außerdem muss Meta erläutern, was mit heruntergeladenen Werken der Kläger geschah, die nicht für das Modelltraining verwendet wurden, und seine Angaben dazu ergänzen, wie bestimmte Daten beschafft wurden.

Der Beschluss regelt die Beweisaufnahme. Er entscheidet weder, ob Meta Dateien weitergab, noch, ob eine Urheberrechtsverletzung vorlag.