Am 17. September 2026 wurden die Einzelheiten der US-Kartellauflagen gegen Google öffentlich: Das Gericht unter Richterin Leonie M. Brinkema verlangt keine Zerschlagung und keinen Verkauf der Werbebörse AdX. Stattdessen muss Google sein Verhalten auf dem digitalen Werbemarkt sechs Jahre lang ändern und überwachen lassen. Eine Verlängerung bleibt möglich, falls die Vorgaben nicht vollständig erfüllt sind.

Google behält AdX – aber nicht freie Hand

Die Entscheidung vom 2. September lehnte den Antrag des U.S. Department of Justice ab, AdX zu veräußern oder Googles Werbetechnikgeschäft strukturell aufzuteilen. Die schriftliche Entscheidung wurde am 16. September nach einer 14-tägigen Redaktionsfrist freigegeben.

Der Fall betrifft zwei zentrale Ebenen der digitalen Werbung. Ein Publisher-Adserver verwaltet Werbeflächen und deren Verkauf auf einer Website. Eine Ad Exchange führt Gebote verschiedener Marktteilnehmer zusammen und ordnet sie in Sekundenbruchteilen. Google ist in beiden Bereichen mit eigenen Produkten vertreten: DoubleClick for Publishers (DFP) auf der Publisher-Seite und AdX als Werbebörse.

Am 17. April 2025 hatte Brinkema Google laut der vorliegenden rechtlichen Einordnung für die Monopolisierung des Marktes für Publisher-Adserver und des Marktes für Werbebörsen sowie für die unrechtmäßige Verknüpfung von DFP und AdX verantwortlich gemacht. Die nun festgelegten Maßnahmen betreffen deshalb nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern das Zusammenspiel dieser Ebenen.

Was Google in seiner Werbetechnik ändern muss

Die Auflagen setzen an den Verbindungen zwischen Googles eigenen Diensten und konkurrierenden Plattformen an:

  • Publisher dürfen die Nutzung von Googles Adserver nicht zugleich mit der Nutzung von AdX vorgeschrieben bekommen.
  • Diskriminierende Gebote sollen untersagt werden.
  • Google muss Daten teilen, die für den Wettbewerb zwischen Werbeplattformen relevant sind.
  • AdX soll mit konkurrierenden Publisher-Adservern integriert werden.
  • Ein Monitor und ein Technisches Komitee sollen die Einhaltung begleiten.

Damit bleibt AdX im Google-Konzern, muss aber unter Regeln arbeiten, die den Zugang konkurrierender Systeme erleichtern sollen. Die Auflagen ändern also die Spielregeln, nicht die Eigentumsverhältnisse.

Was das US-Justizministerium gefordert hatte

Das US-Justizministerium hatte einen deutlich härteren strukturellen Eingriff vorgeschlagen. Dazu gehörten der Verkauf von AdX, die Veröffentlichung der finalen Auktionslogik von DoubleClick for Publishers und die Möglichkeit einer späteren Veräußerung von DFP. Für die Aufsicht war eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren gefordert worden.

BereichVorschlag des US-JustizministeriumsAnsatz des Gerichts
StrukturVerkauf von AdX, Veröffentlichung der finalen DFP-Auktionslogik und mögliche weitere Veräußerung von DFPKein Verkauf von AdX und keine Aufspaltung des Werbetechnikgeschäfts
WettbewerbStrukturelle Trennung zusammen mit VerhaltensauflagenVerbot diskriminierender Gebote, Datenteilung und Integration von AdX mit konkurrierenden Publisher-Adservern
DauerMindestens 15 Jahre AufsichtSechs Jahre, mit möglicher Verlängerung bei unvollständiger Erfüllung
KontrolleStaatliche Überwachung als Teil eines weitreichenden AuflagenpaketsMonitor und Technisches Komitee zur Begleitung der Einhaltung

Brinkema begründete die Wahl der Verhaltensauflagen damit, dass sie den Wettbewerb in den Märkten wieder öffnen und Google von einem Rückfall in wettbewerbswidriges Verhalten abhalten könnten. Der zentrale Streit ist damit nicht beendet: Das Gericht setzt auf überprüfbare Verhaltensregeln, während die US-Regierung die Eigentums- und Produktstruktur stärker verändern wollte.

Sechs Jahre Aufsicht – mit Verlängerungsoption

Die Laufzeit des Urteils beträgt sechs Jahre. Erfüllt Google die Vorgaben innerhalb dieses Zeitraums nicht vollständig, kann das Gericht die Geltungsdauer verlängern.

Die Aufsicht ist dabei ein eigener Bestandteil des Pakets. Der Monitor und das Technische Komitee sollen die Einhaltung begleiten; die veröffentlichten Zusammenfassungen nennen jedoch keine vollständige Liste sämtlicher technischer Fristen oder Befugnisse. Für Publisher und konkurrierende Werbeplattformen entscheidet daher in der Praxis, wie die Regeln umgesetzt und kontrolliert werden.

Mögliche Reichweite über die USA hinaus

Brinkema hielt eine weltweite Anwendung des Urteils für möglich, weil die erforderlichen Produktänderungen mit einheitlichen Abläufen in Googles Regionen vereinbar sein könnten. Das betrifft die von Google betriebenen Produkte und ihre Schnittstellen, ist aber nicht gleichbedeutend mit einer bereits abgeschlossenen Umsetzung in allen Ländern.

Für den deutschen und übrigen europäischen Werbemarkt folgt daraus zunächst keine eigene deutsche Gerichtsentscheidung. Entscheidend ist vielmehr, ob Google die betroffenen Adtech-Produkte weltweit nach denselben Vorgaben anpasst und wie der Monitor sowie das Technische Komitee die Einhaltung begleiten.