Anthropic reichte am 26. Oktober 2026 öffentlich einen S-1-Antrag für einen geplanten Börsengang ein: Angeboten werden sollen Class-A-Stammaktien an der Nasdaq Global Select Market, unter dem vorgesehenen Börsenkürzel ANT. Am Tag der Einreichung erklärte das Unternehmen, dass die Registrierung noch nicht wirksam sei und weder Aktienzahl noch Preisspanne feststünden. Der S-1 knüpft den Verkaufsbeginn daran, dass die Registrierung wirksam wird, und nennt als Zeitpunkt „so bald wie praktikabel“ danach. Anthropics Mitteilung und der S-1 bei der US-Börsenaufsicht SEC beschreiben damit ein geplantes Angebot, keinen festgelegten Handelstermin.
Die öffentliche Einreichung folgt auf die vertrauliche Vorbereitung, über die NeoTeo bereits berichtet hat.
Was die S-1-Einreichung festlegt
Ein Form S-1 ist die Registrierungsunterlage für ein geplantes Aktienangebot in den USA. Anthropic will mit dem Börsengang Class-A-Aktien ausgeben und diese an der Nasdaq Global Select Market unter ANT listen lassen. Das sind die vorgesehenen Angebotsbedingungen; der tatsächliche Verkauf hängt laut Einreichung von der Wirksamkeit der Registrierung ab.
Warum Kapitalgeber und Compute-Anbieter getrennte Rollen haben
Amazon und Google sind sowohl Investoren als auch Anbieter von Rechenkapazität für Anthropic. Microsoft tritt ebenfalls als Cloud-Anbieter und Investor auf. Eine mögliche Beteiligung am Unternehmen ist eine andere wirtschaftliche Beziehung als Einnahmen aus Cloud- oder Infrastrukturleistungen: Dafür bezahlt Anthropic seine Anbieter, während der Wert einer Beteiligung von der Entwicklung des Unternehmens abhängt.
Der S-1 nennt für Amazon zum 30. Juni 2026 noch ausstehende Wandelanleihen mit einem Nennbetrag von 6,203 Milliarden US-Dollar. Bei einer Umwandlung in Class-N-Aktien gilt eine Beteiligungsgrenze von 12 Prozent, auf die Amazon verzichten kann. Für Google beschreibt die Unterlage eine Kreditfazilität von bis zu 20 Milliarden US-Dollar, die am selben Stichtag noch nicht in Anspruch genommen war, sowie eine Option, im Zuge des Angebots Class-N-Aktien für bis zu 10 Milliarden US-Dollar zu erwerben. Die Fazilität und die Aktienoption sind verschiedene mögliche Finanzierungswege.
Bei den Compute- und Infrastrukturverträgen nennt der S-1 wiederum unterschiedliche Formen und Bedingungen:
- Microsofts Mindestabnahmeverpflichtung beträgt 44,9 Milliarden US-Dollar für den Zeitraum von November 2026 bis Mai 2033.
- Für GPU-Rechenleistung von SpaceXAI nennt die Unterlage Vereinbarungen von bis zu 120,5 Milliarden US-Dollar bis 2029. Nach anfänglichen nicht kündbaren Zeiträumen kann jede Seite mit einer Frist von 90 Tagen kündigen.
- Bei Broadcom geht es um Geräteleasing. Die Mieten belaufen sich über fünf Jahre auf rund 161,2 Milliarden US-Dollar, ohne Zinsen.
Mindestabnahmen, Höchstbeträge und Leasingmieten beschreiben unterschiedliche Verpflichtungen. Sie sind weder mit Beteiligungen gleichzusetzen noch zu einer einheitlichen Investitionssumme zusammenzurechnen.
Bloomberg-Intelligence-Analyst Mandeep Singh erklärte in einem englischsprachigen Gespräch, Unternehmen sicherten sich Compute-Kapazität, um nicht wegen fehlender Rechenleistung Kunden abweisen zu müssen.
Die Halbjahreszahlen in der Einreichung geben einen weiteren Einblick in die Größenordnung: Für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2026 meldete Anthropic 16,286 Milliarden US-Dollar Umsatz und einen operativen Verlust nach GAAP von 693 Millionen US-Dollar. Der GAAP-Nettverlust betrug 80,748 Milliarden US-Dollar; darin enthalten waren 72,388 Milliarden US-Dollar an Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten. Zugleich weist der S-1 einen Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft von 3,929 Milliarden US-Dollar und einen Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 17,181 Milliarden US-Dollar aus.
Wer laut Entwurf Stimm- und Board-Rechte erhalten soll
Der S-1 sieht eine Class-F-Aktie für Founder LLC vor. Sie soll 50,1 Prozent der allgemeinen Stimmrechte der Aktionäre vermitteln und keine wirtschaftlichen Rechte enthalten. Der Long-Term Benefit Trust soll über Class-T-Aktien grundsätzlich die Mitglieder derjenigen Gruppe von Verwaltungsratsmitgliedern wählen und abberufen, die eine Mehrheit im Board stellt. Diese vorgeschlagene Struktur trennt die Stimmrechte der allgemeinen Aktionäre von den vorgesehenen Rechten bei der Besetzung des Verwaltungsrats.