Am 30. Oktober 2026 wies US-Bezirksrichterin Debra M. Brown den Antrag von X.AI Corp. und MZX Tech LLC auf Klageabweisung zurück. Damit kann die Klage der NAACP und der Mississippi State Conference der NAACP wegen der Turbinen in Southaven weitergehen. Brown behandelte die Turbinen auf Grundlage der Klagevorwürfe als stationäre Verbrennungsanlagen, die nicht unter die Ausnahme für mobile Quellen fallen. Der Gerichtsbeschluss entscheidet nicht abschließend über die behaupteten Gesetzesverstöße.
Warum die Turbinen nicht als mobile Quellen galten
Mississippis State Implementation Plan, der Luftreinhalteplan des Bundesstaats, übernimmt einschlägige bundesrechtliche Regeln und Definitionen. Als mobile Quellen gelten danach Kraftfahrzeuge sowie Motoren und Fahrzeuge für den Einsatz abseits des Straßenverkehrs. Nach den Vorwürfen waren die Turbinen weder selbstfahrend noch dafür vorgesehen, während des Betriebs bewegt zu werden. Der behauptete Wärmeeinsatz lag bei jeder Turbine über 10 MMBtu pro Stunde.
Brown wertete die Turbinen deshalb im Rahmen des Verfahrens als stationäre Verbrennungsturbinen, für die die einschlägigen Anforderungen des Clean Air Act gelten. Eine Montage auf transportablen Einheiten machte sie nach dieser Auslegung nicht zu mobilen Quellen. Die Klägerinnen werfen X.AI Corp. und MZX Tech LLC vor, die Anlage ohne erforderliche Genehmigungen errichtet und betrieben zu haben.
Brown wies außerdem die Einwände der Unternehmen zur Klagebefugnis und zur Verfassung zurück. Die NAACP und ihre Mississippi State Conference dürfen nach ihrer Auslegung des Clean Air Act im Interesse eigener Mitglieder klagen. Bürgerkläger übten dabei keine Regierungsgewalt aus, weil sie in eigenem Namen gegen Beeinträchtigungen ihrer Mitglieder vorgingen.
Das Schreiben der Umweltbehörde band das Gericht nicht
Das Mississippi Department of Environmental Quality hatte am 29. Juli 2025 erklärt, es gehe davon aus, dass die Turbinen auf transportablen Einheiten stehen und weniger als zwölf Monate am Standort bleiben würden. Auf dieser Grundlage erkannte die Behörde eine Ausnahme bedingt an. Brown befand, das Schreiben habe den Unternehmen die Auffassung der Behörde mitgeteilt, diese Auslegung binde das Gericht aber nicht und hinderte die Klägerinnen nicht daran, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten.
Was die Entscheidung für die Klage bedeutet
Die umstrittene Colossus Gas Plant liegt in Southaven, Mississippi. Die Klage zufolge versorgt sie Colossus 2 in Memphis, Tennessee, mit Strom. Die Klägerinnen nannten mindestens 27 Turbinen am Standort und eine gemeinsame Erzeugungskapazität von mindestens 495 Megawatt; die Zahlen bezogen sich auf den Stand vom 7. April 2026.
Der Beschluss vom 30. Oktober sprach keine beantragten Geldbußen oder Unterlassungsanordnungen zu. Die Entscheidung über den Abweisungsantrag unterscheidet sich von dem separaten Verfahrensschritt am 19. Oktober: Damals erlaubte Brown der US-Regierung, sich an der Klage zu beteiligen, wies aber ihren Versuch zurück, das Verfahren einseitig zu beenden. Unsere frühere Berichterstattung zu diesem Beschluss ordnet diesen Schritt ein.