Am 21. Oktober 2026 hob ein Richter in Córdoba laut einem Bericht von Infobae einen früheren Freispruch auf und sanktionierte den Gynäkologen F.B. Der Arzt habe bei einer Untersuchung eine kamerafähige Ray-Ban Meta getragen, ohne die Patientin darauf hinzuweisen. Dass die Brille aktiviert war oder Bilder aufnahm, sei dagegen nicht bewiesen worden.

Córdobas Richter hebt Freispruch auf und verhängt Sanktionen

Richter José Milton Peralta habe den Freispruch der Unidad Contravencional de Género aufgehoben, berichtete Infobae. Als Sanktionen nannte der Bericht eine Geldstrafe von 900.000 $ und die Teilnahme an einem Gender-Kurs im Centro Integral de Varones der Provinz Córdoba.

Die Untersuchung fand laut dem Bericht am 26. Februar 2026 statt und betraf die Erhaltung der Fruchtbarkeit. Dazu gehörte eine transvaginale Ultraschalluntersuchung. Infobae zufolge verwies Peralta in seiner Begründung auf das argentinische Gesetz über Patientenrechte (Ley de Derechos del Paciente) und den Ethikkodex der Asociación Médica Argentina.

Was über die Brille und die Aufnahmen berichtet wurde

Nach Infobae bewertete das Gericht als erwiesen, dass F.B. die Ray-Ban Meta während des Termins trug, ohne die Patientin darüber zu informieren. Eine Aktivierung der Brille oder die Aufnahme von Fotos beziehungsweise Videos sei hingegen nicht nachgewiesen worden.

Bei einer kamerafähigen Brille sind das Tragen und eine tatsächliche Aufnahme zwei getrennte Sachverhalte.

Getrennte Feststellungen zu Äußerungen und Körperkontakt

Infobae berichtete außerdem, Peralta habe Äußerungen, die die Patientin dem Arzt zuschrieb, als erwiesen und als entwürdigend bewertet. Die von ihr ebenfalls geschilderten körperlichen Kontakte habe das Gericht mangels ausreichender Belege nicht als erwiesen angesehen. Damit wurden unterschiedliche Vorwürfe unterschiedlich bewertet.

Die berichtete Erklärung des Arztes zu den Aufnahmefunktionen

Spanischsprachiger eldoce-Bericht zum Fall in Córdoba und zur Erklärung des Arztes über die Aufnahmefunktionen

Der Sender eldoce berichtete, F.B. habe eingeräumt, die Brille getragen zu haben, und erklärt, ihre Aufnahmefunktionen seien deaktiviert gewesen. Das war seine laut Sender wiedergegebene Erklärung; der Bericht von Infobae nennt die Aktivierung oder Aufnahme von Bildern als nicht bewiesen.